In dem Prozess um einen Kinderporno-Ring ist das Urteil gegen einen Angeklagten ergangen. Nach der Haft muss er in Sicherungsverwahrung.

Darmstadt. Im Darmstädter Kinderpornoprozess hat das Landgericht am Mittwoch einen Hauptangeklagten zu achteinhalb Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 57 Jahre alte Speditionskaufmann aus Wald-Michelbach im Odenwald hatte eingeräumt, Kinder mehrfach teils schwer missbraucht zu haben. Die Anklage hatte zehn Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. In dem Verfahren sind sieben von insgesamt neun Angeklagten bereits verurteilt. Der 57-Jährige erhielt die bisher höchste Strafe. Gegen einen Mann geht der Prozess weiter. Die Männer hatten im Internet massenweise Kinderpornos getauscht.

Bei einigen seiner aktuell verhandelten Taten stand der 57-Jährige bereits wegen anderer Missbrauchstaten unter Bewährung. Auch eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs hat er bereits abgesessen. Das Verhalten des Angeklagten zeige, „dass die vorherigen Strafen nichts bewirkt haben“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas May. Die Verteidigung beschrieb den Mann als einen „sozialen Menschen“, der keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Der Angeklagte wandte sich in seinem letzten Wort an seine Nichte: „Lass deinen Zorn auf mich nicht dein Leben bestimmen.“ Die Kammer bat er um ein gerechtes Urteil und die Möglichkeit zur Therapie.