Münster. Wegen des Missbrauchs eines fünf Jahre alten Nachbarmädchens muss ein Sexualstraftäter aus Neuenkirchen (Nordrhein-Westfalen) für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Münster verurteilte den 69-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Der vorbestrafte Sexualtäter hatte die neuerlichen Übergriffe verübt, nachdem er aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war.