Der Tatverdächtige hat eine Siebenjährige in eine Tiefgarage gelockt und sich dort an ihr vergangen. Der einschlägig vorbestrafte Mann ist geständig.

Dortmund. Nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch an einem siebenjährigen Mädchen in Dortmund fordern Verbände und Gewerkschaften einen besseren Schutz der Anwohner. Mit „Fassungslosigkeit und Entsetzen“ wurde auf den jetzt bekannten gewordenen Vorfall reagiert, wie die Deutsche Kinderhilfe am Freitag in Berlin mitteilte. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) verlangte die schnelle erneute Unterbringung gefährlicher Täter. Die Polizei könne diese Personen nicht dauerhaft beobachten und weitere Taten in allen Fällen verhindern, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

Die Kinderhilfe mahnte wegen des Vorfalls - und weiterer ähnlicher Fälle - eine außerordentliche Innenministerkonferenz an. Mit dem Treffen solle dafür gesorgt werden, dass die bundeseinheitliche Überwachung von Tätern geregelt wird, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden und weiterhin eine Gefahr für Kinder darstellen, erklärte der Verein.

Der sexuelle Missbrauch des Kindes hatte sich bereits am 26. Januar in der Dortmunder Innenstadt ereignet, konnte aber erst jetzt anhand der DNA-Spuren nachgewiesen werden. Dabei hatte der 49-jährige Tatverdächtige die Siebenjährige in eine Tiefgarage gelockt und sich dort an ihr vergangen haben. Der einschlägig vorbestrafte Mann ist geständig und sollte noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde an dem Kind Speichel sichergestellt, allerdings sei der Mann nicht gewalttätig gegen das Kind geworden.

Tatverdächtiger verbüßte bereits eine Haftstrafe

Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft war der Mann im Oktober 1992 vom Landgericht Düsseldorf wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Juli 2010 war er aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden. Seit September 2010 hatte er in Dortmund gewohnt. Bis Dezember hatte er unter intensiver Überwachung der Polizei gestanden, dann waren die Maßnahmen gelockert worden.

Die Kinderhilfe forderte ein „standardisiertes und einheitliches Vorgehen“, wie mit diesen Tätern verfahren werden müsse. Die Länder könnten die Verantwortung für die entlassenen Sexualstraftäter nicht an die „lokalen Behörden“ abschieben, die mit dem Problem „offenkundig hoffnungslos überfordert“ seien, sagte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann.

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter nicht zulässig ist.