Der freigelassene Sexualstraftäter Karl D. sorgte für einen Großeinsatz der Berliner Polizei. Die liess ihn während seines Hauptstadtbesuches keinen Moment aus den AUgen. Mittlerweile ist Karl D. wieder in Nordrhein-Westfalen.

Laut Medienberichten traf Karl D. am Mittwoch mit dem Zug in Berlin ein. Dort hätten Zivilpolizisten die Überwachung aufgenommen, später seien auch Beamte in Uniform im Einsatz gewesen.

Weiter wurde berichtet, dass D. am Freitag wieder nach Nordrhein-Westfalen gereist sei, wo er seit seiner Haftentlassung bei seinem Bruder wohnt.

Der 58-Jährige war wegen Vergewaltigung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden und wird von Gutachtern als weiterhin gefährlich eingeschätzt. Aufgrund eines EU-Urteils ist eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung aber nicht möglich.

Was ist Sicherungsverwahrung?

Anders als eine Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr soll die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, aber im juristischen Sinn kein Fall für die Psychiatrie sind.

Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen.

Geregelt wird die Sicherungsverwahrung durch Paragraf 66 des Strafgesetzbuches (StGB). Danach kann das Gericht bei gefährlichen Straftätern mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen, oder die Möglichkeit dafür offenhalten.