Diskussion über nachträgliche Sicherungsverwahrung: Die Veröffentlichung von Namen entlassener Sexualstraftäter im Internet wird abgelehnt.

Berlin. In der Debatte über die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird die Veröffentlichung von Namen entlassener Sexualstraftäter im Internet weitestgehend abgelehnt. Der entsprechende Vorstoß der Deutschen Polizeigewerkschaft rief am Dienstag scharfe Kritik hervor. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, das auch im Verfassungsrecht wurzelnde Resozialisierungsinteresse werde durch die Anprangerung ehemaliger Haftinsassen nachhaltig beeinträchtigt. Ihnen drohe eine dauerhafte soziale Ausgrenzung und Isolierung. "Dem gegenüber muss das Interesse der Gesellschaft, über die Tat und den Täter durch öffentliche Stellen informiert zu werden, zurückstehen", sagte der Minister in Düsseldorf.

Der Internet-Pranger enthalte zudem eine "gefährliche Botschaft, indem er Selbst- und Lynchjustiz in Kauf nimmt und damit unterschwellig das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt". Die Bekanntgabe des Fehlverhaltens, von Namen, Anschrift und Foto führten zudem zu einer Stigmatisierung der Betroffenen, sagte Kutschaty.

Kriminalisten für professionelles Netzwerk der Betreuung

Die Bloßstellung entlassener Sexualstraftäter lehnt auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) grundsätzlich ab. Es sei mit dem deutschen Rechtssystem nicht vereinbar, sagte der GdP-Chef Bernhard Witthaut in Berlin im Interview. Es sei unverantwortlich, die berechtigte Beunruhigung der Bevölkerung über Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, für "Effekthascherei und Populismus" zu nutzen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürchtet eine Hetzjagd auf Vorbestrafte nach ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug. BDK-Vize Bernd Carstensen unterstützt vielmehr Länderinitiativen, die Dateien rückfallgefährdeter Täter anlegen. Ein professionell aufgebautes Netzwerk von Psychologen, Polizisten oder Gerichtssachverständigen begleite dann diese Personen in Freiheit, um neue Straftaten zu verhindern.

Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt hatte nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund gefordert, den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen. Die Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wo sich diese Menschen aufhielten, begründete in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) seinen neuerlichen Vorstoß. "Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden", forderte Wendt.

Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) forderte derweil die Bundesregierung auf, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. "Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen", sagte er.