3000 Euro Entschädigung sollte das Land Hessen laut einem Urteil dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zahlen. Nun legt das Land Berufung ein.

Frankfurt/Main. Während das Land Hessen Berufung gegen das Entschädigungs-Urteil um den Kindsmörder Magnus eingelegt hat, hält dessen Anwalt den Richterspruch für „sehr wasserdicht“. Er und Gäfgen hätten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt von Anfang August keine Rechtsmittel einlegen wollen, sagte Anwalt Michael Heuchemer der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. Nun wolle er aber „Anschlussberufung“ einlegen und die Gerichtsentscheidung ebenfalls prüfen lassen. Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte am Montag angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen.

Das Landgericht hatte Gäfgen kürzlich 3000 Euro Entschädigung plus Zinsen zugesprochen, weil die Polizei ihm nach seiner Festnahme vor neun Jahren mit Folter gedroht hatte. Die Beamten hofften, dass der Entführer dann das Versteck des verschleppten Bankierssohnes Jakob von Metzler preisgibt. Gäfgen hatte den Elfjährigen ermordet und wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Er klagt aber seit Jahren durch alle Instanzen wegen des Unrechts, das ihm angetan worden sei.