3000 Euro Entschädigung sollte das Land Hessen laut einem Urteil dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zahlen. Nun legt das Land Berufung ein.

Wiesbaden. 3000 Euro Entschädigung sollte das Land Hessen laut einem Gerichtsurteil dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zahlen. Nun legt Hessen Berufung ein. Das Urteil sei falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung erhoben, sondern immer nur Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei. Allein deshalb hätte die Klage abgewiesen werden müssen.

Rhein betonte, entscheidender sei jedoch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das hatte im Fall Gäfgen entschieden, dass die Folterandrohung zwar ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention war. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten den Verstoß „ausdrücklich und unzweideutig anerkannt“. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen.

„Exakt dies ist geschehen, und zwar durch die Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess“, sagte Rhein. Deshalb halte er eine weitergehende Entschädigung in Geld für nicht mehr geboten.

Land sieht Mängel bei Beweisführung

Außerdem erkennt das Land Hessen nach eigenen Angaben „ganz erhebliche Mängel“ in der Beweiswürdigung des Landgerichts. Das Urteil habe zudem einen wegweisenden Charakter für alle anderen Fälle dieser Art. Schon allein deshalb scheine die Berufung geboten.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte dem 36-jährigen Gäfgen Anfang August „wegen schwerer Verletzung der Menschenwürde“ eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Seine Klage auf Schmerzensgeld wies die Kammer jedoch ab.

Der Vorsitzende Richter begründete die Entschädigung damit, dass Gäfgen bei der Vernehmung nach seiner Festnahme im Jahr 2002 die Zufügung von erheblichen Schmerzen nicht nur angedroht, sondern auch schon die Umsetzung in die Wege geleitet worden sei. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld hingegen gebe es nicht, weil diese eine Verletzung des Körpers oder eine Schädigung der Gesundheit voraussetze.

Der ehemalige Jurastudent Gäfgen hatte Ende September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler in Frankfurt entführt und ermordet. Die Polizei wähnte den Jungen noch am Leben und drohte Gäfgen mit Gewalt, um das Versteck des Kindes zu erfahren. Daraufhin führte der junge Mann die Beamten zur Leiche.