Einschlägig vorbestraft, aus der Sicherungsverwahrung entlassen, rückfällig: Bis Dezember letzten Jahres stand der Mann unter intensiver Beobachtung, dann wurde auf Betreuung statt Überwachung gesetzt. Mit fatalen Folgen.

Dortmund. Einschlägig vorbestraft, aus der Sicherungsverwahrung entlassen, rückfällig: Bis Dezember letzten Jahres stand der Mann unter intensiver Beobachtung, dann wurde auf Betreuung statt Überwachung gesetzt. Mit fatalen Folgen. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hatte der 51-Jährige bereits am 26. Januar das Kind auf dem Heimweg von der Schule angesprochen. Dann lockte er die Siebenjährige in eine Tiefgarage und verging sich dort an ihr. Die Tat ereignete sich in der Innenstadt.

Da das Mädchen den Mann nicht verlässlich beschreiben konnte, führten die Ermittlungen zunächst nicht zur Festnahme des Täters. Erst aufgrund der Auswertung einer Speichelprobe beim Landeskriminalamt konnte der 51-Jährige anhand eines DNA-Treffers ermittelt werden. Am Donnerstag wurde der Tatverdächtige festgenommen.

Überwachungsmaßnahmen waren gelockert worden

Der Mann ist als Sexualstraftäter einschlägig vorbestraft und wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden. Seit September 2010 hatte er in Dortmund gewohnt. Bis Dezember hatte er unter intensiver Überwachung der Polizei gestanden.

Diese Maßnahmen waren dann nach Beschluss der zuständigen „Fallkonferenz“, in der Polizei, Führungsaufsicht und Therapeuten vertreten sind, gelockert worden. Statt Überwachung hatten die Behörden stärker auf eine Betreuung des Mannes gesetzt.

Der 51-Jährige, der vor seinem Umzug nach Dortmund in der Region Düsseldorf gelebt hatte, räumte in Begleitung seines Anwalts die Taten ein. Am Freitag soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.