Die 27-jährige Frau ist seit der Massenpanik während der Loveparade in Duisburg arbeitsunfähig. Sie erhält eine Abfindung, ist aber arbeitslos.

Krefeld. Eine 27-jährige Frau, die seit der Loveparade-Katastrophe arbeitsunfähig ist, hat ihren Arbeitsplatz nun verloren. Die Frau war gegen ihre Kündigung vor das Krefelder Arbeitsgericht gezogen. Doch das Gericht schlug am Dienstag vor, die Kündigung bei einer Abfindung von 3800 Euro brutto zu akzeptieren. Dem stimmten beide Seiten schließlich zu.

Die 27-Jährige ist seit der Massenpanik in Duisburg vom 24. Juli 2010 arbeitsunfähig. Mitte Februar wurde der Sachbearbeiterin von ihrem Arbeitgeber, einem Pharmahändler, gekündigt. Das Unternehmen hatte erklärt, es gehe davon aus, längerfristig auf die Mitarbeiterin verzichten zu müssen. Deswegen solle ihre Stelle neu besetzt werden.

Der Anwalt der Gekündigten hatte argumentiert, die Frau habe gerade eine Wiedereingliederungsmaßnahme begonnen. Spätestens in einem halben Jahr werde sie wieder voll arbeiten können. Bei der Loveparade hatte sie an der Treppe gestanden, an der mehrere Menschen ums Leben kamen. Sie selbst sei nur mit Glück entkommen, sagte ihr Anwalt. Seitdem leide sie an Panikattacken, Schlaf- und Konzentrationsstörungen.

Jürgen Hagemann vom Duisburger Opferverein „Massenpanik Selbsthilfe“ kennt etwa zehn schwer traumatisierte Teilnehmer der Loveparade, die monatelang arbeitsunfähig waren und ihren Job oder Ausbildungsplatz verloren haben. Die Betroffenen hätten teilweise bis zu sechs Monate auf einen Therapieplatz warten müssen.