Wegen Urkundenfälschung ist das strafrechtliche Verfahren zwar eingestellt, doch zivilrechtlich ist noch nicht klar, ob die Scheidung gültig ist.

Salzburg. Lothar Matthäus hat nach dem Wirbel um seine Scheidung heftige Kritik an den deutschen Medien geübt. „Diese Vorverurteilungen kotzen mich an. Dass einem im Vorfeld Dinge unterstellt werden, dass man vorher an den Pranger gestellt wird, obwohl nichts bewiesen ist“, sagte der Fußball-Rekordnationalspieler. Zuvor hatte die Salzburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den 50-Jährigen eingestellt.

Der Grund für das strafrechtliche Verfahren war eine mutmaßliche Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Scheidung in Hallein bei Salzburg im Februar dieses Jahres. Der Anwalt seiner Ex-Frau Liliana hatte behauptet, die Meldebestätigung von Matthäus sei gefälscht gewesen. „Das ist diese Geilheit in Deutschland, Leute in den Dreck zu ziehen, die sich Verdienste um das Land erworben haben“, sagte der Ex-Fußballer.

Die Leiterin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Christina Chalupsky, bestätigte die Echtheit der Meldebestätigung von Matthäus für die Stadt Salzburg. „Das Verfahren wurde am Dienstag um 15.30 Uhr eingestellt.“ Matthäus hätte für die Scheidung in Hallein eigentlich keinen Meldezettel vorlegen müssen, erklärte die Staatsanwältin weiter, weil das Paar eine sogenannte Gerichtsstandsvereinbarung für die einvernehmliche Scheidung getroffen habe.

Das strafrechtliche Verfahren wegen Urkundenfälschung ist zwar nun eingestellt, doch ob die Scheidung zwischen Lothar Matthäus und Liliana wirklich rechtskräftig ist, muss ein separates Zivilverfahren klären. Laut einer Pressemitteilung hat der Rechtsanwalt von Liliana beim Bezirksgericht Hallein eine Nichtigkeitsklage gegen die Scheidung von Lothar Matthäus eingereicht.

Bei einer routinemäßigen Überprüfung des Scheidungsverfahrens hätten die Anwälte von Liliana nämlich festgestellt, dass die Ehe nicht rechtmäßig in Salzburg hätte geschieden werden dürfen, da weder Lothar noch Liliana Matthäus österreichische Staatsbürger sind oder in Salzburg ihren ständigen Aufenthaltsort haben. Das Kapitel "Scheidung" ist also noch nicht beendet.