Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht und zehn Jahren für die mutmaßlichen Täter.

München. Die Staatsanwaltschaft hat im Brunner-Prozess zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) hielt die Anklagebehörde am Mordvorwurf fest, ebenso wie an dem Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler – sie forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Der ebenfalls angeklagte Sebastian L. (18) soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden.

Beide hätten den Tod Dominik Brunners mit massiver Gewalt verschuldet und sich dafür rächen wollen, dass er die vier Schüler gegen die Angriffe der Jugendlichen verteidigte. „Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte“, sagte Staatsanwältin Verena Käbisch in ihrem Plädoyer am Dienstag. „Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als vier Jugendliche erpresst werden sollten.“ Während für Markus S. der Mordvorwurf aus niederen Beweggründen zutreffe, sei der jüngere Sebastian L. „einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt“ gewesen.

Die beiden Angeklagten hatten den 50-jährigen Brunner am 12. September 2009 auf dem S-Bahnhof München-Solln mit Schlägen und Tritten traktiert. Im Prozessverlauf stellte sich zwar heraus, dass der Manager nicht direkt an den Verletzungen, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels starb . Da der Herzstillstand aber von der massiven Gewalt unmittelbar ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, vom Mordvorwurf gegen den Hauptangeklagten abzugehen.

Auch die Plädoyers der Nebenkläger, Brunners Vater und einer der Schüler, sowie der Verteidigung waren noch für Dienstag vorgesehen.