Die Mannschaft der "Costa Concordia" saß rechtlich in einer Zwickmühle. Henning Jessen, Professor an der Hochschule Bremen, Fachrichtung Nautik und Seeverkehr, sagt: "Ein Kapitän kann nicht einfach von der Besatzung entmachtet werden." Komme die Crew einem Befehl des Kapitäns nicht nach, könne dies schon als Meuterei bezeichnet werden.

Das Seemannsgesetz (SeemG) Paragraf 115 regelt diese Fragen. "Ein Widerstandsrecht gegen Vorgesetzte ist an Bord und im Schiffsbetrieb eigentlich rechtlich nicht vorgesehen. Die Besatzung, insbesondere die Offiziere, sind aber verpflichtet, den Kapitän auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen", sagt Jessen. "Im Falle einer offensichtlichen Gefährdung des Schiffs müssten sie sogar einschreiten. Die Schwierigkeit besteht aber in der individuellen Entscheidung eines Besatzungsmitglieds, wann diese Schwelle tatsächlich überschritten wird." Kommt ein Crewmitglied der Anordnung eines Vorgesetzten nicht nach und gefährdet "Menschen, Schiff oder Ladung", drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.