Das ehemals an seiner Firma Wunderkind beteiligte Ehepaar Gisa und Hans-Joachim Sander fordert 500.000 Schweizer Franken von dem Modemacher.

Potsdam. Streit um Aktien: Modedesigner Wolfgang Joop ist von ehemaligen Miteigentümern seines Labels Wunderkind auf Strafzahlungen in Höhe von 500.000 Schweizer Franken verklagt worden. Kläger sind die Wella-Erbin Gisa Sander und ihr Mann, die bis 2011 Mehrheitseigner von Joops Firma mit Sitz in Potsdam waren. Zu Prozessbeginn am Donnerstag schickten beide Parteien nur ihre Anwälte ins Potsdamer Landgericht, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung.

Die Sanders, die wie Joop am Heiligen See in Potsdam wohnen, waren 2007 bei dessen Modefirma Wunderkind eingestiegen. Im Frühjahr 2010 erhöhte das Paar seine Anteile von 50 auf 65 Prozent. Den entsprechenden prozentualen Mehranteil an Aktien habe Joop den Sanders aber offenbar nicht übertragen - daher die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe, sagte der Gerichtssprecher. 2011 stiegen die Eheleute aus Hessen nach Verkauf ihrer Anteile dann aus dem Unternehmen aus und Joop wurde alleiniger Eigentümer von Wunderkind.

Zur Lösung des Konflikts schlug der Richter am Potsdamer Landgericht einen Vergleich vor, wie der Gerichtssprecher sagte. „Zur Gesichtswahrung“ beider Seiten solle Joop symbolisch 50.000 Euro zahlen. Die Sanders seien aufgefordert, auf weitere Forderungen zu verzichten. Joops Anwälte sollen aber schon abgelehnt haben. „Wir zahlen nicht einen Euro“, zitierte die „Bild“-Zeitung die Juristen.