Das Gericht verteidigte sich gegen den Vorwurf, der Meteorologe sei nach seiner Verhaftung öffentlich zur Schau gestellt worden.

Mannheim. Nach dem Medienrummel um die Vernehmung von TV- Wetterexperten Jörg Kachelmann ist zunächst Schweigen eingekehrt. Während die Staatsanwaltschaft am Vorwurf festhält, der Moderator habe seine frühere Lebensgefährtin im Februar vergewaltigt, planen die Anwälte des 51-Jährigen die nächsten Schritte. Allerdings kritisierten sie deutlich, die Rechte ihres Mandanten seien nach seiner Verhaftung nicht ausreichend geschützt worden. Das Gericht verteidigte sich gegen den Vorwurf, der Meteorologe sei nach der Vernehmung öffentlich zur Schau gestellt worden.

Einen neuen Haftprüfungstermin müsste Kachelmanns Kölner Verteidiger Reinhard Birkenstock beantragen. Solange bleibt Kachelmann mindestens hinter Gittern. Nach Angaben der Mannheimer Staatsanwaltschaft ist ein weiterer Termin beim Haftrichter derzeit noch nicht in Sicht. „Es ist deshalb nicht abzusehen, wie lange er in Untersuchungshaft bleiben muss“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Grossmann, auf Anfrage.

Da Kachelmanns Anwalt keine Frist für einen weiteren Termin gesetzt wird, könne er Beweisanträge theoretisch noch bis zum Ende einer möglichen Hauptverhandlung einreichen. Es sei aber wahrscheinlich, dass die Verteidigung nicht lange warten werde, bis sie die Haft für ihren Mandanten erneut überprüfen lasse. Nach wie vor sei die Staatsanwaltschaft von einem dringenden Tatverdacht ebenso überzeugt wie von der Fluchtgefahr des Schweizers.

+++ HINTERGRUND DRINGENDER TATVERDACHT UND FLUCHTGEFAHR +++

Kachelmanns Strafverteidiger war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu einem möglichen neuen Termin zu erreichen. Er hatte bei der Vernehmung auf eine Entscheidung des Haftrichters über eine Freilassung verzichtet.

Kachelmann war nach dem Termin im Blitzlichtgewitter der wartenden Fotografen aus dem Gebäude in einen Gefangenen-Transporter gebracht worden – sehr zum Ärger seiner Anwälte. Die Berichterstattung sei „von Anfang an unzulässig“ gewesen, erklärten Ralf Höcker und Reinhard Birkenstock. „Wir halten jede individualisierende, Herrn Kachelmann erkennbar machende Berichterstattung für eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte“, heißt es in einer Mitteilung. Kachelmann habe sich zwar vor dem Amtsgericht auf eigenen Wunsch an die Öffentlichkeit gewandt. Aber: „Zu gegebener Zeit wird man eine Diskussion darüber führen müssen, wie hier mit den Persönlichkeitsrechten eines Menschen umgegangen wurde“, kritisierten die Juristen.

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz spricht von einer „Vorführung“. „Mir ist kein Fall in der deutschen Pressegeschichte bekannt, wo es die Justiz ermöglicht hat, dass ein bloßer Beschuldigter vor laufenden Kameras in eine grüne Minna weggeschlossen wurde“, kritisierte er. Der Staat habe eine unbedingte Schutzpflicht.

Dagegen betonte das Amtsgericht, das Vorgehen sei mit Kachelmann abgestimmt gewesen. Außerdem könne ein Informationsanspruch der Öffentlichkeit „nicht ohne weiteres beiseitegeschoben werden“, sagte Gerichtssprecher Volker Schmelcher der Deutschen Presse-Agentur dpa. Dieser Anspruch müsse mit dem Persönlichkeitsrecht Kachelmanns abgewogen werden. „Eine solche Abwägung hat das Amtsgericht pflichtgemäß vorgenommen“, sagte Schmelcher.

Bis Ende April soll der TV-Meteorologe bei seinen Auftritten vor der Wetterkarte nach den „Tagesthemen“ von Claudia Kleinert und Sven Plöger vertreten werden. Die Präsentation der Wetterkarte vor der„Tagesschau“ sei noch nicht geklärt, bestätigte ein ARD-Sprecher am Donnerstag. Sie werde ohnehin kurzfristiger festgelegt. Plöger und Kleinert ersetzen den 51-Jährigen bereits seit Beginn der Woche.