Ein polnischer Reisebus prallt gegen den Pfeiler einer Autobahnbrücke. 14 Menschen sterben. Eine Autofahrerin ist jetzt verurteilt worden.

Potsdam. Nach dem Reisebus-Unglück mit 14 Toten bei Berlin ist die Unfallverursacherin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam verhängte gegen die Autofahrerin aus Berlin am Freitag wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Weil sie am 26. September 2010 auf der Autobahn 10 einen Fahrfehler begangen und zu schnell unterwegs war, prallte sie mit dem Wagen gegen den polnischen Reisebus. Dieser raste mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Brückenpfeiler.

In dem Bus saßen 47 Menschen. Bei dem Unglück und später im Krankenhaus starben insgesamt 14 Menschen, mehr als 30 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Vorsitzende Richterin verlas während der Urteilsbegründung die Namen aller Toten. „Dem Busfahrer ist kein Mitverschulden anzulasten“, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Anwalt des Busfahrers, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, plädierte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Beide forderten zudem eine Geldauflage. Für den Staatsanwalt waren die Gutachten zweier Sachverständiger ausschlaggebend, die von einem Fahrfehler und einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die Angeklagte ausgingen.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer kein konkretes Strafmaß für die Frau verlangt - und die Kammer darum gebeten, „im Zweifel für die Angeklagte“ zu entscheiden. Die 38 Jahre alte Frau hatte nämlich angegeben, sich an das Unfallgeschehen nicht mehr erinnern zu können. Ihr Anwalt hatte betont, dass die Unfallursache nicht eindeutig geklärt sei. Es gebe zu viele denkbare Möglichkeiten, Annahmen und Hypothesen.