Apensen hat an einem Radweg Lampen installiert dabei Landesgeld eingeplant. Doch jetzt zahlt die Behörde nicht

Apensen. Zumindest Radfahrer können sich über die Neuerung freuen. Wenn sie zu später Stunde auf dem schmalen Asphaltweg fahren, der neben der neuen Umgehungsstraße zwischen Apensen und Grundoldendorf verläuft, dann leuchten ihnen eigens errichtete Laternen den Weg heim. Doch die rund drei Meter hohen Stahlkonstruktionen, die auf einer Strecke von etwa zwei Kilometern den Weg säumen, sorgen in der Politik und der Verwaltung für Unmut.

Der Grund ist die Finanzierung der Lichtanlagen, die die Gemeinde Apensen für rund 17 000 Euro errichtet hat. Jahrelang gingen Politiker und Verwaltungsbeamte davon aus, dass das Land Niedersachsen einen Großteil der Kosten finanzieren werde. Ein Bescheid aus der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr besagt jetzt aber genau das Gegenteil. Dass diese Information erst nach der Beendigung der Baumaßnahme eintrifft, sorgt für einiges Unverständnis.

"Wir hatten die Planung für die Umgehungsstraße mit allen Details im Jahr 2006 eingereicht und die Information erhalten, dass die Maßnahme förderfähig ist. Details sind danach nie moniert worden", sagt die Bauamtsleiterin der Gemeinde Apensen, Sabine Benden. Erst jetzt, im August 2010, habe sie aber einen Brief des zuständigen Sachbearbeiters erhalten. Darin stand, dass die Lichtanlage nicht gefördert wird. Die Gemeinde habe mit einem Fördersatz von etwa 70 Prozent gerechnet. Folglich droht sie nun, auf Kosten von etwa 12 000 Euro sitzen zu bleiben.

Beleuchtung ist ein Detail der etwa 4,3 Millionen Euro teuren Straße

Die Lichtanlage für den Fahrradweg ist nur ein kleineres Detail in einer Baumaßnahme, deren Volumen laut Sabine Benden etwa 4,3 Millionen Euro beträgt. Der überwiegende Teil wurde für den Bau der 2,5 Kilometer langen Straße fällig, der den Verkehr zwischen Sittensen und Stade aus dem Apenser Ortskern heraus halten soll.

Auch wenn unstrittig ist, dass die Maßnahme gefördert werden soll, standen immer wieder Details des Projektes auf der Kippe. So hatte der zuständige Sachbearbeiter im Straßenbauamt zunächst im Juli nach Apensen geschrieben, dass ein Kreisverkehr, der für 400 000 Euro gebaut worden ist, nicht mehr förderfähig sei. Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat verfassten daraufhin einen Protestbrief an das in Lüneburg ansässige Straßenverkehrsamt. Laut einem weiteren Schreiben aus Lüneburg ist der Kreisel jetzt doch förderfähig. Doch im Falle der Lichtanlage blieb der Sachbearbeiter unnachgiebig.

Sabine Benden betont, dass es "der Normalfall" sei, dass bei so einer Baumaßnahme nicht alles gefördert werde. Außerdem sei die Gemeinde deutlich unter den zunächst kalkulierten Baukosten geblieben, an anderer Stelle konnte ein voraussichtlich sechsstelliger Betrag gespart werden. Dennoch sind 12 000 Euro einem Menge Geld für eine Gemeinde, die zu den am höchsten verschuldeten im Landkreis Stade gehört.

Ingrid Scherzer Hartz, der Vorsitzenden der Apenser SPD-Fraktion, geht es weniger ums Geld - ihr geht es ums Prinzip. Und deshalb will sie die Entscheidung der Landesbehörde nicht hinnehmen. "So kann man mit Gemeinden nicht umgehen", sagt die Juristin. Ihrer Meinung nach hätte der Sachbearbeiter in Lüneburg die Gemeinde wesentlich früher informieren müssen. Schließlich verfüge dieser über die gesamten Vorschriften zur Förderfähigkeit von Baumaßnahmen, die Verwaltung und Politiker der Gemeinde hätten aber nur einen Auszug von fünf Seiten. Unter anderem deshalb erwägt Ingrid Scherzer-Hartz, auf eine Klage der Gemeinde gegen das Land Niedersachsen hinzuwirken. Dabei gehe es um die Frage, ob die Streichung rechtmäßig erfolgt ist, oder ob das Land "einfach nur sparen" wollte.

Es wäre ein nicht ganz alltäglicher Vorgang, dass eine kleine Gemeinde ein Bundesland verklagt. Aber nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist das durchaus möglich. Über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht muss eine Mehrheit der Politiker im Apenser Rat entscheiden. SPD und Grüne verfügen über diese Mehrheit. Und Roland Denien, Mitglied der Grünen-Fraktion, ist dem Vorschlag seiner Kollegin gegenüber aufgeschlossen: "Eine Klage ist eine Option. Wir müssen jetzt darüber reden, ob wir sie wahrnehmen."

Richtlinie besagt, Förderung ist nur im Ausnahmefall möglich

Wurde einer Gemeinde, die ohnehin schon in Finanznöten ist, Unrecht getan? Haben die Beamten sie ohne Warnung eine teuere Investition machen lassen? In der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird diese Frage etwas anders beantwortet. "Ich bin sicher, dass die Sache vorher ausreichend besprochen worden ist", sagt Dirk Möller, Leiter der Behörde.

Zudem verweist er auf einen Paragrafen in den Förderrichtlinien, der auch der Gemeinde vorliegt. Förderfähig seien demnach "Anlagen der Straßenbeleuchtung, wenn sie in besonderen Ausnahmefällen aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind." Für Möller macht das Wort "Ausnahmefälle" deutlich: "Das heißt, im Grundsatz ist die Anlage natürlich erst einmal nicht förderfähig." Er verweist aber auch darauf, dass das gesamte Verfahren "noch in der Endbearbeitung" war.

CDU-Fraktionschef hält die Lichtanlage für "überzogen"

Liegt der Fall am Ende also anders - und die Gemeinde hat eine Lichtanlage gebaut, die aus Gründen der Sicherheit gar nicht unbedingt notwendig war - und deshalb auch nicht gefördert wird? "Die Radwege an Gemeindestraßen werden bei uns alle beleuchtet", sagt dazu Apensens Gemeindedirektor Peter Sommer. Zudem werde der Weg, wenn erst die nebenan liegenden Gewerbegebiete ausgebaut seien, stark frequentiert werden. Apensens CDU-Fraktionschef beantwortet die Sinnfrage ganz anders. "Wir haben die aufwendige Beleuchtung von Anfang an für überzogen gehalten", sagt Friedrich Dammann. Eine Klage hält er deshalb auch "eigentlich für sinnlos". Er kann sich nicht vorstellen, das Vorhaben der SPD und der Grünen zu unterstützen. Er wolle "keinen Schuldigen suchen".

Wie es jetzt weiter geht, entscheidet der Rat der Gemeinde Apensen. Die nächste öffentliche Sitzung ist am 23. September am Rathaus an der Buxtehuder Straße 27.