Voraussichtlich am Dienstag wird die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig über die Zulässigkeit der Neonazi-Demo in Pinneberg entscheiden.

Pinneberg. Das bestätigte Gerichtssprecher Klaus-Martin Meyer. Am Montag war eine Beschwerde der Rechten gegen das vom Kreis Pinneberg erlassene Verbot des für den am Sonnabend, 6. Juni, geplanten Aufmarsches bei Gericht eingegangen.

"Wir behandeln das als Eilverfahren", so Meyer weiter. Derzeit laufe eine Frist, in der die Kreisverwaltung nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Anfang der Woche haben dann die Richter das Wort. Sollten sie die Verbotsverfügung des Kreises Pinneberg bestätigen, bleibt den Neonazis der Gang vor das Oberverwaltungsgericht, das ebenfalls in Schleswig beheimatet ist. Als dritte und letzte Instanz könnte auch das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe angerufen werden.

Diesen Weg durch die Instanzen waren die Rechten bereits 2001 gegangen, als der Kreis eine Demo in Elmshorn verboten hatte. Damals zogen die Neonazis in allen Instanzen den Kürzeren.

Wie berichtet, hatte die zuständige Versammlungsbehörde den Aufmarsch der Rechten mit der Begründung, die öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei trotz eines Polizeigroßaufgebots gefährdet, untersagt. Drei Gegendemonstrationen waren beim Kreis angemeldet worden. Ob und in welcher Form diese Veranstaltungen stattfinden, will der Kreis Mitte nächster Woche nach Vorlage des Gerichtsurteil entscheiden.

IG Metall-Funktionär Uwe Zabel aus Elmshorn, Sprecher eines extra initiierten Bündnisses gegen Rechts, hat inzwischen eine Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat der Pinneberger Verkehrsgesellschaft (PVG) auf der einen sowie der Dienstleistungsgesellschaft Verdi auf der anderen Seite vermittelt.

Darin verpflichtet sich die PVG, den Neonazis "Busse für die An- oder Abreise im Anmietverkehr nicht zur Verfügung zu stellen". Wie berichtet, wollen Zabel und Co. erreichen, dass die Rechtsradikalen im Falle ihres Sieges vor Gericht gar nicht erst in die Kreisstadt gelangen. So sollen gleichlautende Verträge möglichst mit allen im norden aktiven Bus- und Bahngesellschaften geschlossen werden. (kol)