Kreis Lüneburg verliert vor Gericht und zieht die Konsequenz aus Sperrung der Bundesstraße 5 für Mautflüchtlinge

Hohnstorf/Elbe. Der Straßenkampf gegen Mautflüchtlinge auf der B 5 und der B 209 ist eröffnet. Am kommenden Montag, 8. November, sperrt das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium die Bundesstraße 5 zwischen Lauenburg und Geesthacht für Lkw über zwölf Tonnen. Der Landkreis Lüneburg lässt sich nicht lange bitten und wird unmittelbar nachziehen. Das kündigt Erste Kreisrätin Monika Scherf an. "Sobald in Schleswig-Holstein die Schilder aufgestellt werden, reagieren wir und schrauben unsere auch Schilder an", sagt sie. Damit eskaliert der Streit um die Sperrung der Bundesstraßen nun doch, nachdem das Land Schleswig-Holstein eine außergerichtliche Schlichtung abgelehnt hatte.

Der Kreis Lüneburg könne nicht widerstandslos hinnehmen, dass der Schwerlastverkehr von der B 5 auf die B 209 oder die Kreisstraßen ausweiche, so Scherf. "Die Verkehrsbelastung träfe dann unsere Bürger. Scheinbar muss ein solcher Schaden erst eintreten, damit die Zuständigen handeln. Der Landkreis Lüneburg wird daher jetzt allen bei der Wahrung ihrer Rechte helfen, die durch die Sperrung betroffen sind."

Der Ankündigung aus Kiel, am Montag die B 5 zu sperren, war ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig vorausgegangen. Die Landkreise Lüneburg und Harburg hatten versucht, die geplante Sperrung gerichtlich vorläufig zu stoppen, da sie befürchten, dass die Regelung zu einer nicht mehr zumutbaren Verkehrszunahme des Schwerlastverkehrs südlich der Elbe in ihren Kreisgebieten führen werde. Die Anträge hat das Verwaltungsgericht Schleswig als unzulässig abgelehnt. Den Landkreisen fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heißt es in dem Urteil. Straßenverkehrsregelungen seien dem staatlichen und nicht dem kommunalen Wirkungskreis zuzuordnen und gehörten damit nicht zu den rechtlich geschützten Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landkreise, in denen Klage erhoben werden könne.

"Wir bedauern diese Entscheidung sehr", sagt Kreisrätin Scherf. Das Gericht sei nicht auf das Kernproblem eingegangen: "Wir halten die Anordnung des Landkreises Herzogtum Lauenburg für rechtswidrig, weil hinter der Sperrung der B 5 kein schlüssiges Gesamtkonzept steht. Stattdessen wälzt Schleswig-Holstein das Verkehrsproblem auf andere Länder und deren Bürger ab."

Das klingt im Kieler Verkehrsministerium anders. Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang bezeichnet die Gerichtsentscheidung als gute Nachricht für die betroffenen Menschen in der Region: "Wir fühlen uns dadurch auch in unserer Rechtsauffassung bestätigt." Mit der Sperrung der B 5 solle eine effektive Verkehrsentlastung in den Ortsdurchfahrten erreicht werden, die unter Verkehrssicherheits- sowie Lärmschutzaspekten dringend geboten sei, so Zieschang. Ziel sei vor allem die Rückführung des weiträumigen Fernverkehrs auf die Autobahn 24.

Dass der Widerspruch vom Gericht abgelehnt werden könnte, hatte die Kreisverwaltung in Lüneburg einkalkuliert: "Wir hatten dadurch Zeit gewonnen und uns an den Verkehrsminister von Schleswig-Holstein und das Bundesverkehrsministerium wenden können", sagt Monika Scherf. "Leider ohne den gewünschten Erfolg, denn weder ist Kiel auf das angebotene Mediationsverfahren eingegangen, noch hat der Bund auf unseren Wunsch reagiert und seine Rechtsaufsicht ausgeübt."

Scherf sagt, der Landkreis verfolge weiterhin das Ziel, eine länderübergreifende Lösung zu erreichen, beispielsweise mit Hilfe eines Mediationsverfahrens.

Trotz dieser Haltung werden jetzt diesseits und jenseits der Elbe Fakten geschaffen. Die Sperrung der B 5 wird laut Ministerium an zahlreichen Verkehrsknotenpunkten des Kreises Herzogtum Lauenburg durch Informationstafeln vorher angekündigt. "Es ist bedauerlich, dass dies nicht bereits in Mecklenburg-Vorpommern geschieht", so Zieschang. Das Land habe sich nicht einigen können mit dem Nachbarn.

Die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für den Schwerlastverkehr auf der B 5 soll durch regelmäßige Polizeikontrollen sichergestellt werden. Für Lkw über zwölf Tonnen ist auf der B 209 am Parkplatz zwischen Hohnstorf und Artlenburg spätestens Schluss. Dort besteht für Fahrer die letzte Wendemöglichkeit.