Das Durchfahrtsverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über zwölf Tonnen einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen im Durchgangsverkehr. Ausgenommen sind Busse.

Güter dürfen in einem Radius von 75 Kilometer Luftlinie um die gesperrte Bundesstraße befördert werden. Be- und Entladeort müssen sich in einem Umkreis von 75 Kilometern befinden. Das gilt auch für die Leerfahrten.

Ausnahmen können von den Firmen im Südosten Lauenburgs beantragt werden. Das gilt auch für auswärtige Betriebe und Speditionen, die entweder diese Unternehmen beliefern oder dort Ware abholen.