Die Bundesregierung will die Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit straffen. “Gezielte Förderung statt Gießkannenprinzip“.

Lüneburg. "Das ist eine Abwendung vom Gießkannenprinzip hin zu einer gezielten Förderung von Arbeitslosen mit Unternehmerpotenzial", erklärt Sönke Feldhusen, Gründungsexperte der IHK.

Nach den Entwürfen soll der Zuschuss für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit starten, in Zukunft keine Pflichtleistung der Arbeitsagenturen mehr sein, die jedem Antragsteller unabhängig von seiner Befähigung zu gewähren ist. Vielmehr sollen die Arbeitsagenturen Qualifikation und Persönlichkeit der Antragsteller bewerten, bevor Fördermittel fließen. Eine gezielte Weiterqualifizierung und Beratung soll es erst geben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die in ein erfolgversprechendes Unternehmenskonzept münden können.

"Der Existenzgründungszuschuss darf nicht länger als Instrument zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik dienen", fordert Sönke Feldhusen. Nur geeignete Kandidaten sollten in staatliche Aufbaumaßnahmen gelotst werden: "Das dient vor allem dem Schutz der Betroffenen, denn die Selbstständigkeit birgt natürlich auch finanzielle Risiken", so der IHK-Experte

Das Bundeskabinett hat der neuen Regelung in dieser Woche zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten ist aber erst Anfang 2012 zu rechnen.