Das Landgericht hatte die Beschwerde abgelehnt. Der Bundegerichtshof urteilt anders. Slawik hätte nicht in Abschiebehaft gebracht werden dürfen.

Winsen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen Slawik C. aus Jesteburg im Landkreis Harburg für rechtswidrig erklärt. Slawik C., dessen Asylantrag abgelehnt worden war, wurde am 28. Juni vergangenen Jahres in der Ausländerbehörde des Kreises Harburg in Winsen verhaftet. Er sollte am 7. Juli 2010 nach Armenien abgeschoben werden. Der Familienvater erhängte sich am frühen Abend des 2. Juli in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Hannover Langenhagen.

Unsere Berichte über den Selbstmord in Abschiebehaft

Die Witwe erhob Haftbeschwerde. Nachdem das Lüneburger Landgericht die Beschwerde abgelehnt hatte, landete der Fall beim Bundesgerichtshof. Das Urteil: Der Haftbefehl, von der Ausländerbehörde in Winsen beantragt und vom Winsener Amtsgericht erlassen, enthielt Formfehler. Slawik C. hätte demnach nicht in Abschiebehaft gebracht werden dürfen.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen, wirft der Ausländerbehörde und dem Amtsgericht vor, "schlampig" gearbeitet zu haben. Die Grünen im niedersächsischen Landtag fordern jetzt von Innenminister Uwe Schünemann (CDU), "umgehend und umfassend Stellung zu der rechtswidrigen Abschiebepraxis in Niedersachsen zu nehmen".