Gesetzliche Kassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie der niedergelassene Kassenarzt verschreibt, der seine Leistungen über die Chipkarte abrechnen - Heilpraktiker zählen nicht dazu nicht! Manche privaten Versicherer zahlen auch Verordnungen des Heilpraktikers.

Akupunktur ist keine Regelleistung der gesetzlichen Kassen. Allerdings übernehmen die meisten im Rahmen eines Modellversuchs die Kosten bei chronischem Kopfschmerz, chronischen Schmerzen an der Lendenwirbelsäule oder chronischen Schmerzen bei degenerativen Gelenkerkrankungen (Arthrose) - die Patienten müssen allerdings über 18 Jahre alt sein. Bei privaten Versicherern ist die Kostenübernahme tarifabhängig, viele bezahlen Akupunktur (DKV, Continentale). Hydrotherapie bezahlen die gesetzlichen Kassen, im Normalfall auch die Privaten. Aber da gibt es einige Tarife, bei denen diese Leistung ausgeschlossen ist. Elektrotherapie bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt im Normalfall auch für die Private, allerdings gibt es einige Tarife, bei denen diese Leistung ausgeschlossen ist. Entspannungstechniken: Progressive Muskelentspannung nach Jakobsen wird von der gesetzlichen Kasse bezahlt, Yoga nicht. Einige Kassen erstatten anteilig die Kosten für Kurse für autogenes Training oder bieten sie selbst an (AOK). Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten oft nur, wenn die Entspannungstechniken vom Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten bzw. unter dessen Anleitung durchgeführt werden. Psychotherapie: Die Kassen bezahlen Psychotherapie bei zugelassenen Psychotherapeuten. Bei privaten Kassen ist die Kostenübernahme tarifabhängig. Bio-Feedback: Die gesetzlichen Versicherer übernehmen keine Kosten. Manche Private kommen dafür auf.