Generalstaatsanwalt Frank Lüttig verteidigt im Fall Groenewold das Vorgehen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten. Prozess werde noch 2013 beginnen, wenn die Anklage zugelassen werde.

Hannover/Celle. Nach der massiv kritisierten Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Staatsanwaltschaft Hannover Rückendeckung von ihrem Vorgesetzten erhalten: Die Beweise, dass Wulff sich bestechen ließ, seien „sehr stark“, sagte der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig dem Magazin „Focus“. Im „Spiegel“ betonte Lüttig: „Weder die Ermittler noch ich sind von Jagdeifer getrieben. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.“

Vor zehn Tagen hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Wulff erhoben. Die Behörde war zuvor wegen Indiskretionen und der langen Verfahrensdauer wiederholt von Juristen und Medien kritisiert worden. Lüttig sagte hingegen dem „Focus“, die Staatsanwaltschaft habe „exzellent und sehr zügig gearbeitet“. Im „Spiegel“ wies er zudem Vorwürfe zurück, die Justizbehörde in Hannover habe das Privatleben Wulffs bis ins intimste Details ausgeleuchtet. „Ermittler haben manchmal auch eigene Ideen, was ermittelt werden sollte.“ Abstrusen Vorwürfen sei jedoch nicht nachgegangen worden.

In dem Fall geht es um Wulffs Verbindung zu dem ebenfalls angeklagten Filmproduzenten David Groenewold. Dieser hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaars Wulff in München übernommen. Wulff wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte er jedoch motiviert werden, für ein Filmprojekt Groenewolds unter anderem bei Siemens zu werben, was er später auch tat. Anfang April hatten Wulff und Groenewold es abgelehnt, eine Geldauflage zu zahlen, damit das Verfahren eingestellt wird.

„Wulff hätte mit der Zahlung anerkannt, dass er sich nicht korrekt verhalten hat und dass an den Vorwürfen etwas dran ist“, erklärte Generalstaatsanwalt Lüttig im „Focus“. Er bestritt Vorwürfe, wonach die Staatsanwaltschaft bereit war, mit Wulff zu dealen: „Es wurde nie um einen Deal gefeilscht. Etwa nach dem Motto: Die Staatsanwaltschaft schwächt den Vorwurf ab und gibt sich mit weniger Geld zufrieden.“

Lüttig geht davon aus, „dass ein Prozess in diesem Jahr beginnt, wenn die Anklage zugelassen wird“. Für den Fall, dass das Landgericht Hannover die Anklage nicht annimmt, kündigte Lüttig eine Überprüfung an. Danach werde man entscheiden, „ob wir Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen oder nicht“, sagte er der „Welt“. Der Generalstaatsanwalt ließ erheblichen Ärger über die Kritik an seinen Juristen erkennen: „Wenn behauptet wird, die Anklage sei das Papier nicht wert, auf dem sie stehe, nenne ich das bösartig“, sagte Lüttig dem „Spiegel“. Die Unterstellung, die Staatsanwaltschaft habe Wulff die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten, weil sie sich verrannt habe, greife „die Berufsehre an und unterstellt Rechtsbruch“. Vielmehr sei das Angebot „eine Wohltat für Wulff“ gewesen. Man habe dem Ex-Präsidenten „die Weiterungen einer Hauptverhandlung ersparen“ wollen. Man sei besonders sensibel vorgegangen, sagte er der „Welt“.

Als Beispiel führte Lüttig an, dass der Behörde von Anfang an klar gewesen sei, welche Ausmaße schon die ersten Vorwürfe gegen den damaligen Bundespräsidenten annehmen könnten. „Der Staatsanwaltschaft war doch klar, mit wem sie es zu tun hat und was das bedeuten könnte. Deshalb war man auch zunächst sehr zurückhaltend. Zum Beispiel als die Geschichte mit dem 500.000 Euro Kredit hochkam. Da gab es namhafte Juristen, die gleich ganze Aufsätze geschrieben haben mit der Forderung nach der Aufnahme von Ermittlungen. Aber bei uns war jedem klar, dass ein solcher Schritt enorme Konsequenzen hätte.“