Der ehemalige Bundespräsident lehnt das Angebot ab, gegen Zahlung einer Geldbuße ein Korruptionsverfahren einzustellen. Christian Wulff will einen Freispruch.

Hannover. Der Auftritt der beiden Herren in schwarzen Anzügen war kurz, entschlossen, unmissverständlich und am Ende mit einer gehörigen Portion Pathos unterlegt. „Wir“, so die beiden Strafrechtsprofessoren Bernd Müssig und Michael Nagel vor den laufenden Kameras aller deutschen Fernsehstationen, „wir kämpfen für die Würde und die Rechte des Bundespräsidenten Christian Wulff.“ Dieser habe sich, so Müssig und Nagel weiter, nach dem finalen Meinungsaustausch seiner Verteidiger mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer entschlossen, eine „Verfahrensbeendigung zu den von der Staatsanwaltschaft genannten Bedingungen nicht zu akzeptieren“. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien unbegründet. „Herr Wulff“ habe sich deshalb „entschlossen zu kämpfen“.

Hannovers Staatsanwälte nahmen die Erklärung zur Kenntnis und kündigten am Dienstagnachmittag ihrerseits an, dass die Ermittlungen gegen Wulff nunmehr unmittelbar vor dem Abschluss stünden. Die Behörde wird voraussichtlich noch in dieser Woche Anklage gegen Wulff und seinen Freund, den Filmproduzenten David Groenewold, erheben. Groenewold hat wie Wulff das Angebot der Staatsanwälte abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Damit kommt es aller Voraussicht nach zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik zu einem Prozess gegen einen früheren Bundespräsidenten.

Die Präsidentenaffäre, die Ende 2011 mit der Enthüllung eines zuvor von Wulff verschleierten privaten Eigenheimkredits begonnen hatte, zieht dann vermutlich weiter zu ihrem nächsten Schauplatz, dem Landgericht Hannover, wo eine Strafkammer klären soll, ob Christian Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident korrupt gehandelt hat. Zu diesem Schluss war die Staatsanwaltschaft Hannover nach 14-monatigen Ermittlungen gekommen, an denen Dutzende Mitarbeiter der niedersächsischen Justiz- und Polizeibehörden beteiligt waren.

Dennoch hatte der mit den Ermittlungen betraute Leitende Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer dem Ex-Bundespräsidenten eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Euro angeboten. Begründung: Wulff sei mit den beruflichen und privaten Folgen der Aufnahme der Ermittlungen gegen ihn bereits genug bestraft.

Unterm Strich wäre eine solche Art der Verfahrenseinstellung allerdings keine vollständige Entlastung gewesen. Genau die aber will Wulff nach wie vor erreichen. Schon in seiner Rücktrittserklärung vom 17. Februar 2012 hatte er sich überzeugt gezeigt, dass „die anstehende rechtliche Klärung zu einer vollständigen Entlastung führen wird“. Dafür kommen nach seiner Auffassung, eine Frage der Ehre, nur ein Freispruch oder die voraussetzungslose Einstellung der Ermittlungen infrage.

Auf der anderen Seite ließ auch Oberstaatsanwalt Eimterbäumer in den vergangenen Tagen keinen Zweifel an seiner Überzeugung aufkommen, dass Wulff sich in seiner zweiten Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident sehr empfänglich für die sogenannte Landschaftspflege von Wirtschaftsunternehmen gezeigt hat. Dabei geht es darum, politische Entscheidungsträger durch enge persönliche Kontakte, auch durch kleinere oder größere Zuwendungen für die eigenen Belange zu sensibilisieren. Ziel solcher gerne auch langfristig gepflegten Beziehungen sei es, politische „Ermessensentscheidungen“ zu beeinflussen.

Im Fall Wulff/Groenewold sieht Eimterbäumer inzwischen einen Klassiker dieser „Landschaftspflege“, bei der die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Kontakten häufig schwierig zu unterscheiden und Rechtsverstöße deshalb in aller Regel ebenso schwierig nachzuweisen sind. Groenewold aber hat Wulff nach Einschätzung des Oberstaatsanwalts mit dem Ziel nach München zum Oktoberfest eingeladen, um ihn von der Förderungswürdigkeit seines Kinoprojekts „John Rabe“ zu überzeugen. Wenig später schrieb Wulff einen entsprechenden Brief an Siemens-Chef Peter Löscher. Siemens war in den 30er-Jahren Arbeitgeber Rabes, der in China Tausenden Menschen das Leben gerettet hatte. Wulffs Anwälte vertreten dagegen die Position, dass Wulffs Einsatz für den Film im allgemeinen Interesse gewesen sei. So hätten ihn diverse chinesische Gesprächspartner immer wieder gebeten, das Gedenken an Rabe in Deutschland zu unterstützen. Für diese Interpretation des Vorgangs hatte Wulff noch in der vergangenen Woche einen neuen Zeugen benannt, der die Üblichkeit des vom damaligen Ministerpräsidenten gewählten Verfahrens bestätigen soll.

Mag sein, dass Eimterbäumer diese Zeugenaussage in den kommenden Tagen noch einmal prüft; an seiner grundsätzlichen Einschätzung der Lage, am hinreichenden Tatverdacht gegen Wulff und Groenewold, dürfte das nichts ändern. Damit aber, so ein Sprecher der Behörde, wäre die von der Verteidigung geforderte bedingungslose Einstellung des Verfahrens unvereinbar.

Müssig und Nagel, die Wulff-Verteidiger, übten in ihrer kurzen Erklärung auch scharfe Kritik am bisherigen Vorgehen der Staatsanwälte. Die hätten das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit „beispielloser Intensität“ geführt. Auch übliche „Schutzmechanismen für einen Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren“ hätten „für die Person Christian Wulff nicht gegriffen“. Das Verfahren sei lange von öffentlicher Vorverurteilung geprägt gewesen. Nunmehr setze Wulff daher „auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts“. Aber auch wenn sich am Ende die strafrechtlichen Vorwürfe als nichtig erweisen sollten: Es bleibt doch der Eindruck einer zu großen Nähe Wulffs zu Unternehmern, Eventmanagern und anderen Geschäftsleuten. Dass dies nicht nur sein Problem ist und er nach Ansicht einiger Beobachter ein in Hannover durchaus etabliertes System eher übernommen als eingerichtet hat, steht auf einem anderen Blatt.