Rot-Grüne Familienminister lehnen das geplante Betreuungsgeld geschlossen ab. Gemeinsame Erklärung vorgestellt.

Berlin. Familienminister aus elf Bundesländern wollen gemeinsam im Bundesrat gegen das geplante Betreuungsgeld vorgehen. Der Gesetzgeber würde mit dem Betreuungsgeld „finanzielle Anreize schaffen, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Fachminister aus den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen am Freitag.

+++Krabbelguppen: Eltern verlieren Anspruch auf Betreuungsgeld+++

Geplant sei ein sogenannter Entschließungsantrag im Bundesrat, um das Gesetz zu verhindern. Die für das Betreuungsgeld eingeplanten Haushaltsmittel sollten statt dessen in den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten fließen, fordern die Minister.

„Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten“, heißt es in der Erklärung weiter. Weniger statt mehr frühe Bildung sei die Folge.

Auch stelle das Betreuungsgeld keine Wahlfreiheit her, heißt es weiter. Denn diese könne erst dann entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stünden. Zudem machen die Minister rechtliche Bedenken geltend und bezweifeln, dass der Bund wegen der föderalen Rechtsordnung überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld habe.

Auch müsse nicht nur der Bund jährlich 1,2 Milliarden Euro für diese verfehlte Leistung aufbringen. Die Länder hätten die Kosten für die Umsetzung zu tragen. Allein in ihren elf Ländern müssten dazu mehr als 300 neue Personalstellen geschaffen werden.

Die Erklärung ist auch von den SPD-Familien- und Sozialministern der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen unterschrieben. Dort regiert jeweils eine CDU/SPD-Koalition. Am 14. September ist eine Anhörung zum Betreuungsgeld im Bundestag. (dapd, dpa, abendblatt.de)