Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jetzt will die Regierung die Qualität der Versorgung und Vorsorge verbessern.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für die einheitliche Erfassung von Daten zu Krebserkrankungen gegeben. Der von Gesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegte Gesetzentwurf setzt auf klinische Krebsregister, die nach bundesweit einheitlichen Standards erstellt werden müssen. Sie sollen alle wichtigen Daten zum Verlauf einer Erkrankung erfassen – von der Diagnose über jeden einzelnen Behandlungsschritt bis zu Heilung oder Tod. Die Bundesregierung will damit die Qualität der Versorgung verbessern und für Vergleichbarkeit zwischen den Kliniken sorgen.

Laut Bahr sollen die Kliniken auf diese Weise voneinader lernen und Erkenntnisse gewinnen, wo es Probleme gibt. Organisiert werden sollen die Krebsregister von den Ländern.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Versicherte von ihren Krankenkassen in Zukunft regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden, allerdings erst ab dem Jahr 2016. Bis dahin soll Zeit sein, um ein solches „Einladewesen“ aufzubauen.

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Ab welchem Alter die Früherkennungsuntersuchungen künftig von den Kassen bezahlt werden, ist noch offen. Die Altersgrenze soll von der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen nach den jeweils neuesten medizinischen Kenntnissen festgelegt werden. Vorsorgliche Darmspiegelungen werden bislang ab dem 55. Lebensjahr finanziert.

Kritiker werfen Bahr ein Denken in kleinstaatlichen Strukturen vor. So forderte die AOK, der bestehende Flickenteppich von mehr als 50 Krebsregistern müsse abgelöst werden durch übergreifende und transparente Daten.

Mit jährlich rund 220.000 Todesfällen stellt Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland dar. Jeder Vierte Bundesbürger stirbt daran. Die Zahl steigt stetig, im Jahr 2008 gab es rund 470.000 Neuerkrankungen.

Im Osten Deutschlands werden schon lange Krebsdaten gesammelt. „In den neuen Ländern funktioniert das System bereits flächendeckend“, sagte Roland Stabenow, Leiter des Gemeinsames Krebsregisters (GKR) in Berlin, wo die Daten aller Ost-Länder zusammenlaufen. „Aber in den alten Bundesländern müssen die klinischen Register vielerorts noch auf Vordermann gebracht werden.“

Das vor 20 Jahren gegründete GKR baut auf dem Nationalen Krebsregister der DDR auf, erweitert um Zahlen aus West-Berlin. Es liefert bevölkerungsbezogene Daten zur Krebsentwicklung – welcher Krebs kommt wo wie häufig vor?

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Wichtig sei die Unterscheidung zwischen diesen epidemiologischen und klinischen Registern, betont Stabenow. „Da wird derzeit viel in einen Topf geworfen.“ Auch der vielkritisierte „Flickenteppich“ von fast 50 Registern bundesweit komme so zustande. „Allein elf davon sind aber epidemiologische Register, die Ergebnisse bündeln.“ Die nun per Gesetz flächendeckend eingeforderten klinischen Register sammeln Patientendaten, die detailliert Auskunft über Verlauf und Erfolg einer Krebstherapie geben – und so künftig die onkologische Versorgung verbessern. Patientendaten aus den Ländern sollen nun besser vergleichbar werden.

Nur ein Teil dieser detaillierten Daten fließt dann anonymisiert in die bevölkerungsbezogenen Register ein: Sie geben Auskunft darüber, wie häufig und verbreitet bestimmte Krebsarten sind oder welche Früherkennungsmaßnahmen greifen. Diese Register sind – bis auf Ausnahme des GKR – auf Länderebene angesiedelt.

„Ein Nationales Krebsregister, das auch sämtliche klinische Daten enthält, wäre wohl kaum zu handhaben“, sagte Stabenow. Auf epidemiologischer Ebene gebe es aber bereits seit Jahren eine solche deutschlandweite Auswertung: Beim RKI laufen die Daten des GKR und der zehn Landesregister der alten Bundesländer zusammen. (reuters, dpa, abendblatt.de)