Biometrische Daten können gespeichert werden. Fingerabdrücke sind freiwillig. Der neue Ausweis mit Chip dient auch im Internet als Ersatz für eine Unterschrift.

Berlin. Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für den neuen Personalausweis in Scheckkartenformat, der von November 2010 an den bisherigen Personalausweis ablösen soll. Das Bild wird biometrisch gespeichert. Auf das neue Dokument kann eine elektronische Signatur aufgebracht werden. Auf freiwilliger Basis können außerdem zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Was der neue Ausweis kosten soll, steht noch nicht fest.

Ein Chip als Ersatz der Unterschrift soll die Identifizierung im Internet einfach und sicher machen. Die biometrischen Daten machen wie beim elektronischen Reisepass das Dokument fälschungssicher. Der neue Ausweis soll den Inhaber vor dem zunehmenden Identitätsdiebstahl im Internet schützen. Da das Alter auf dem Chip erfasst wird, können Jugendliche weder Zigaretten- noch Glücksspielautomaten nutzen.

Die im Ausweis-Chip gespeicherten biometrischen Daten wie das Foto und gegebenenfalls die Fingerabdrücke können ausschließlich Behörden zur Personenkontrolle an Grenzen und im Inland lesen, niemand sonst. Das wird laut Bundesinnenministerium durch technische Maßnahmen sichergestellt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Ausweisdaten online abfragt, muss es vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragt haben. Für Bürger wird in jedem Falle transparent sein, wer welche Daten elektronisch abfragt. Sie geben dann mit einer PIN die Datenübermittlung frei. Wer im Internet Verträge rechtssicher abschließen will, kann dafür zukünftig die qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der eigenhändigen Unterschrift verwenden.

PIN- und PUK-Nummern werden in einem versiegelten Brief direkt per Post zugesendet. Die PIN kann zu Hause geändert werden. Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises kann auch ausgeschaltet werden. Das kann allerdings nur eine Personalausweisbehörde. Auch das Sperren bei Diebstahl oder Verlust ist möglich. Dazu wird der Ausweis während der Produktion mit einem sogenannten Sperrkennwort ausgestattet.

Gesperrt werden kann entweder durch eine Personalausweisbehörde oder durch einen Anruf des Bürgers bei einer Sperr-Hotline unter Angabe des Sperrkennworts. Der abhandengekommene Ausweis wird dann auf eine Sperrliste gesetzt, die von jedem Diensteanbieter heruntergeladen werden kann.