Die Zeiten überzogener Bonus-Zahlungen an deutsche Top-Manager sind vorbei: Trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft billigte der Bundestag gestern schärfere Regeln bei der Managervergütung.

Berlin. Die vom Sommer an geltenden Vorgaben sehen vor, dass über Vorstandsvergütungen nicht mehr allein ein Ausschuss, sondern der Aufsichtsrat entscheidet. Die Aufsichtsräte müssen bei der Festsetzung einzelner Vorstandsbezüge Anreize zur langfristigen Unternehmensentwicklung setzen. Wenn es dem Unternehmen wesentlich schlechter geht, können sie eine Vergütung nachträglich kürzen. Bonuszahlungen, die als ein Grund für die Weltfinanzkrise gelten, dürfen Vorstände erst nach Vertragsende einstreichen. Vorstände können ihre Aktienoptionen künftig erst nach vier und nicht nach zwei Jahren einlösen.

Bei Manager-Haftpflicht-Versicherungen (D&O-Versicherungen) wird ein verbindlicher Selbstbehalt eingeführt, mit dem auch Manager bei von ihnen verursachten Schäden zahlen müssen. Gegenwärtig stellen Versicherungen, deren Prämien vom Unternehmen bezahlt werden, Manager von der Haftung in der Regel frei. Nun können Vorstände maximal mit dem Anderthalbfachen ihren Jahres-Festgehalts zur Kasse gebeten werden.

Bei einem Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft gilt künftig eine zweijährige Wartezeit. Damit soll eine effektivere Kontrolle des Unternehmens erreicht werden. "Die Krise lehrt: Der Markt allein kann es nicht", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mit dem Plan, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern zu begrenzen, setzte sich die SPD nicht durch.

Außerdem beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie, das es erstmals in Deutschland erlaubt, Internetseiten gezielt zu sperren. In namentlicher Abstimmung votierten 389 Abgeordnete dafür, 128 Parlamentarier stimmten dagegen, 18 enthielten sich. Das Gesetz verpflichtet alle großen Internetanbieter in Deutschland, bedenkliche Seiten durch ein Stopp-Schild zu blockieren.

Drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden beschloss der Bundestag zudem ein schärferes Waffenrecht. Waffenbesitzer müssen künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Ihnen drohen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Besitzer von illegalen Waffen können sie noch bis Jahresende straffrei abgeben. Bis 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, steigt von 14 auf 18 Jahre.

Das ursprüngliche geplante Paintball-Verbot war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.