Kassel. Der Rechtsstreit um zusätzliche Pensionsansprüche des früheren Bundesfinanzministers Hans Eichel (SPD) soll noch in diesem Monat vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das Gericht will am 24. November in der Sache verhandeln und voraussichtlich auch eine Entscheidung treffen, wie ein Sprecher am Dienstag auf dapd-Anfrage sagte. Es gehe um Ansprüche aus Eichels Zeit als Oberbürgermeister in Kassel und die Frage, ob er trotz seiner Ministerpension gegenüber der Stadt Ansprüche auf Versorgung hat.
+++ Eichel verliert Pensionsansprüche +++
+++ Eichel kriegt mehr, als er will +++
Der Gerichtssprecher bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung (Dienstagausgabe). Dem Blatt zufolge erhält Eichel bisher nur eine Pension als Bundesminister und Ex-Bundestagsabgeordneter von zusammen rund 8.200 Euro. Bekäme er vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, würde sein monatlicher Pensionsanspruch dem Bericht zufolge auf rund 14.550 Euro steigen.
Eichels Anwalt war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Kanzlei verwies auf ein Interview des Politikers von 2006. An der Position habe sich nichts geändert. In dem Gespräch hatte Eichel erklärt, mit seinen Pensionsklagen – damals vor dem Verwaltungsgericht Kassel – wolle er eine Erhöhung seiner ausgezahlten Pensionen um 2.500 Euro erreichen.
Nach seinem Ausscheiden als Ministerpräsident von Hessen habe er 1999 einen Versorgungsanspruch von rund 9.650 Euro im Monat gehabt, erläuterte Eichel damals. Der Bund habe nach seiner Zeit als Finanzminister aber die Versorgung auf 7.150 Euro festgesetzt. Die Stadt Kassel, sagte Eichel 2006 weiter, sei der Ansicht, dass ihm zwar die Differenz von 2.500 Euro zum früheren Pensionsanspruch zustehe, habe aber das Land für zahlungspflichtig erklärt. Die Klagen sollten Klarheit schaffen, wer welchen Pensionsanteil zahlen müsse.
Die Stadt Kassel wollte sich als Verfahrensbeteiligte nicht äußern. Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister in Kassel sowie von 1991 bis 1999 hessischer Ministerpräsident. Anschließend war er bis 2005 Bundesfinanzminister und von 2002 bis 2009 Bundestagsabgeordneter.
Der Streit über seine Pensionsansprüche geht bereits in die dritte Instanz. 2008 hatte das Kasseler Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt ihm zusätzlich zu seinen Bundesbezügen das Ruhegehalt, auf das er als Oberbürgermeister Ansprüche erworben hatte, in voller Höhe zahlen müsse. Dagegen ging die Kommune in Berufung und bekam 2009 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) recht. Der VGH verwies auf das Vermeiden von Doppelversorgung. Gegen diese Entscheidung hat Eichel Revision eingelegt.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zeigte sich entsetzt über die Klage Eichels wegen seiner Pensionsansprüche. Unabhängig von der Rechtslage erwecke dieses Vorgehen „natürlich einen verheerenden Eindruck“, sagte sie. Die SPD habe „immer deutlich gemacht, dass sie gegen eine Überversorgung ehemaliger Politiker ist“.
Der Steuerzahlerbund forderte eine grundlegende Neuordnung der Pensionen von Politikern. Verbandspräsident Karl Heinz Däke verlangte in der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe), Minister und Abgeordnete sollten sich von dem komplizierten staatlichen Versorgungssystem trennen und ihre Versorgung eigenverantwortlich regeln. „Sie sollten wie jeder Arbeitnehmer in eine Rentenkasse einzahlen und, falls sie sich zusätzlich fürs Alter absichern wollen, dies aus ihrem Einkommen bezahlen.“
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