Vorschlag aus der Fraktion sieht PID-Regelung für zunächst acht Jahre vor. Eine große Gruppe von Parlamentariern möchte die PID verbieten.

Berlin. Ein Vorstoß aus der SPD hat die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik (PID) erneut entfacht. Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann, hat sich dafür ausgesprochen, ein Gesetz über Gentests an Embryonen vorerst nur für einen Zeitraum von acht Jahren zu verabschieden. "Viele Abgeordnete sind noch unsicher, wie sie abstimmen sollen", sagte Rossmann dem Hamburger Abendblatt. "Wenn wir aber ein Gesetz mit einer zeitlich begrenzten Wirksamkeit von acht Jahren verabschieden, können wir die Regelung 2019 im Licht der bis dahin gemachten Erfahrungen neu überdenken." Das würde vielen Parlamentariern die Entscheidung erleichtern. Koalitionspolitiker reagierten reserviert auf den Vorschlag des Sozialdemokraten, sprachen sich aber für weitere Prüfungen bei der PID auch nach Verabschiedung eines Gesetzes aus.

Der Bundestag hatte Mitte April in einer Grundsatzdebatte drei Stunden lang darüber diskutiert, ob man PID in engen Grenzen erlauben oder völlig verbieten soll. Bei dem Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Schäden im Erbgut untersucht und gegebenenfalls aussortiert. Nur gesunde Embryonen werden der Mutter eingepflanzt. PID soll vor allem jenen Eltern helfen, die aufgrund von Erbkrankheiten ein hohes Risiko auf ein schwerstbehindertes Kind haben. Deutschlandweit wird ihre Zahl auf wenige Hundert Fälle geschätzt.

Eine große Gruppe von Parlamentariern möchte die PID verbieten. Diese Methode missachte die per Grundgesetz geschützte Menschenwürde der Embryos, so das Argument. Zudem befürchten die Gegner, dass so auch anderen Selektionskriterien Tür und Tor geöffnet werde - oder sich gar der Trend "Designer-Baby" entwickeln könnte. Eine zweite große Gruppe will die Untersuchung in gewissen Grenzen zulassen, um Paaren nicht den Wunsch nach einem gesunden Kind zu verwehren.

Ein dritter Antrag, der jedoch von nur verhältnismäßig wenigen Abgeordneten unterstützt wird, plädiert ebenfalls für ein Verbot - jedoch mit wenigen Ausnahmen. Rund 200 Abgeordnete gelten noch als unentschlossen. Der Bundestag will im Juni, vor der parlamentarischen Sommerpause, eine Entscheidung fällen.

"Ein zeitlich begrenztes Gesetz würde die Kompromissfähigkeit der einzelnen Vorschläge erhöhen", meinte Rossmann. "Die Anwendung des Gesetzes kann evaluiert und kritisch überprüft werden. Das Parlament steht dann in der übernächsten Legislaturperiode erneut in der Verantwortung." Ein schlechtes Signal wäre es, wenn sich der Bundestag auf keinen der Anträge einigen kann, so der SPD-Politiker. "Gerade bei einer so schwerwiegenden ethischen Frage ist eine demokratische Willensbildung unerlässlich."

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), der ein PID-Verbot befürwortet, zeigte sich skeptisch gegenüber einer gesetzlichen Befristung. Dem Abendblatt sagte Krings: "Wer für eine befristete Lösung ist, muss in der Konsequenz jetzt für ein Verbot der PID sein. Denn derzeit jedenfalls gibt es keinen Vorschlag, der eine verantwortbare Eingrenzung der PID vorsieht." Aber natürlich werde dann, wenn der Bundestag sich im Sommer für ein generelles Verbot der PID entscheide, die Diskussion nicht zu Ende sein, so der CDU-Abgeordnete. "Die Befürworter der PID könnten dann die Zeit nutzen, Eingrenzungsmodelle zu entwickeln, die diesen Namen wenigstens verdienen." Dazu bedürfe es aber keiner formellen Befristung des Gesetzes, betonte Krings. Er warnte, wenn die PID einmal gesetzlich zugelassen sei, werde ein Verbot später nicht mehr durchsetzbar sein. "Dann hilft auch eine zeitliche Befristung nicht mehr."

Ulrike Flach, Vizechefin der FDP-Bundestagfraktion und Befürworterin der begrenzten PID-Zulassung, wies darauf hin, dass sich der von ihr mitverfasste Gesetzentwurf "auch mit diesem Thema befasst" habe. "Deshalb enthält unser Gesetzentwurf eine alle zwei Jahre zu erfolgende Berichtspflicht der Bundesregierung, basierend auf einer kontinuierlichen Dokumentationspflicht in jedem einzelnen Fall und wissenschaftlichen Auswertungen", betonte sie. Das sei das Gerüst für zukünftige Diskussionen, denen man sich auch immer wieder stellen müsse.

Die FDP-Politikerin wies Rossmanns Vorschlag allerdings zurück: "Sollte sich anhand der Berichte eine Novellierung als nötig erweisen, kann das Parlament handeln. Ich halte deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Befristung des Gesetzes für nicht erforderlich."