Umweltministerium in Baden-Württemberg hat angeordnet, die AKW Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen.

Stuttgart. Das Umweltministerium in Baden-Württemberg hat am Mittwochabend angeordnet, die Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 vom Netz zu nehmen. Damit werde das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium umgesetzt, wonach die bundesweit sieben ältesten Atomkraftwerke für drei Monate ihren Betrieb einstellen, teilte die Behörde am Abend mit. Die Regierung hatte damit auf die Atomkatastrophe im japanischen Meiler Fukushima reagiert. Der Betreiber der beiden baden-württembergischen Kernkraftwerke, der Energiekonzern EnBW, kann gegen die Anordnung innerhalb eines Monats nach Zustellung klagen.

„Wir gehen davon aus, dass die EnBW bereits dabei ist, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Reaktoren zeitnah herunterzufahren“, sagte ein Ministeriumssprecher. Begründet wird der Schritt damit, dass nach dem Atomgesetz ein Gefahrenverdacht vorliege, der eine einstweilige Betriebseinstellung rechtfertige. Ein derartiger Verdacht sei bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen ließen.

Eine fünfköpfige Expertenkommission soll in den kommenden Monaten die Ereignisse in Japan analysieren und bewerten, inwiefern diese auf Baden-Württemberg übertragbar sind. Eventuell sollen weitergehende Sicherheitsanforderungen ausgearbeitet werden.

Am Dienstag hatte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) angekündigt, dass Neckarwestheim I dauerhaft stillgelegt werde. Am Mittwoch sagte Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP), dass es auch möglich sei, dass Philippsburg 1 nicht mehr angefahren werde, falls die verschärften Sicherheitsanforderungen Investitionen erforderlich machen würden, die nicht im Verhältnis zur Rentabilität des Kraftwerks stünden.