Der Richterverband spricht sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. Leutheusser- Schnarrenberger hat ihre Zurückhaltung bekräftigt.

Hamburg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihre Zurückhaltung bei der Speicherung von Daten Einreisewilliger, der sogenannten Visa-Warndatei, bekräftigt. Angesichts der Forderungen der Union nach schärferen Sicherheitsregelungen sagte die Ministerin dem Hamburger Abendblatt: "Wenn rechtsstaatliche Bedenken als Sand im Getriebe wahrgenommen werden, dann ist es meine Aufgabe, den Sand zu streuen."

Die FDP trage die Idee der Visa-Warndatei, so wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, mit. Diese Datei liefere den Behörden beispielsweise Informationen über die Verurteilung von Antragstellern und helfe damit bei der Entscheidung über Visumsanträge. "Die Union wollte darüber hinaus eine umfassende Sicherheitsdatei, in der Informationen aus Visa-Anträgen automatisch und anlasslos den Sicherbehörden zur Verfügung gestellt werden", berichtete die FDP-Politikerin.

Sie deutete an, dass die Union nun wieder einlenke: "Nach harten Verhandlungen bewegen wir uns jetzt wieder in die Richtung, die im Koalitionsvertrag verabredet wurde", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Für ihre Ablehnung der ebenfalls anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, wie sie von CDU und CSU gefordert wird, hat die Justizministerin unterdessen Unterstützung aus Richterkreisen erhalten. In einem offenen Brief, der dem Abendblatt vorab vorliegt, schreibt die Neue Richtervereinigung: "Nach wie vor gehen wir davon aus, dass eine Vorratsdatenspeicherung insgesamt der Abwehr von Gefahren und der Verfolgung von Straftaten nicht dienlich wäre und sogar umgekehrt die Strafverfolgung erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen könnte."

Durch das permanente Speichern ohne Anlass würden "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen, Rechtsanwälten, Ärzten oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens infolge von Datenpannen und -missbrauch ausgesetzt". Dies höhle Berufs- und Geschäftsgeheimnisse aus und beschädige die Pressefreiheit im Kern. (