Da Stuttgart 21 im Kompetenzbereich des Bundes liegt, wäre ein Volksentscheid nichtig. SPD-Fraktion hatte einen Antrag gestellt.

Stuttgart. Nach Einschätzung von Gutachtern ist eine Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 nicht zulässig. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion sei “deutlich unzulässig“ und wecke Erwartungen, die laut Verfassung nicht erfüllt werden können und dürfen, sagte der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof am Dienstag in Stuttgart. Kirchhof führte unter anderem aus, dass dem Land nicht die Kompetenz beim Bau von Schienen und Bahnhöfen obliege. Diese liege einzig und allein beim Bund.

“Wenn das Landesvolk etwas dazu sagen würde, wäre das null und nichtig, weil keine Kompetenz besteht“, erläuterte Kirchhof. Zudem schließe die baden-württembergische Landesverfassung eine Abstimmung über das Haushaltsgesetz aus.

Die SPD-Fraktion hatte Anfang September ein Ausstiegsgesetz aus “Stuttgart 21“ gefordert. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), der dem Antrag bereits zu Beginn skeptisch gegenüberstand, betonte, dass er trotz aller Skepsis eine juristische Prüfung befürwortet habe. “Das Ergebnis ist eindeutig. Auch wenn der Weg zum Plebiszit nicht möglich ist, war es wichtig, die juristische Position zu kennen, um sich keinem Verdacht auszusetzen.“

Mappus kündigte für Mittwoch (6. Oktober) Vorschläge zur Entschärfung des Konflikts an.