Die Familienministerin wollte auch bei Minijobbern und Hartz-IV-Empfängern sparen. Der Plan stieß auf heftige Kritik in den eigenen Reihen.

Berlin. Nach einem Sturm der Entrüstung in der Koalition hat Familienministerin Kristina Schröder (CDU) Korrekturen an den Plänen zur Elterngeld-Kürzung angekündigt. Für Hartz-IV-Aufstocker und Minijobber werde eine Sonderregelung in ihren Gesetzentwurf aufgenommen, sagte die Ministerin am Freitag zu. Dies sei immer ihre Absicht gewesen. Sie ließ aber offen, ob Minijobber und Hartz-IV-Bezieher mit einem geringen Zuverdienst dadurch von Kürzungen verschont bleiben.

Aus CDU, CSU und FDP war zuvor entschiedene Ablehnung laut geworden, dass sich die geplante Kürzung des Elterngeldes ab 2011 um etwa 600 Millionen Euro laut einem Gesetzentwurf auch bei Minijobbern und Hartz-IV -Aufstockern auswirken soll. „Der Vorschlag ist unsinnig“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion im Bundestag, Dorothee Bär (CSU). Auch der Koalitionspartner FDP wies die Pläne als „völlig irrsinnig“ zurück. Deren Vizefraktionschefin Miriam Gruß sagte dem „Tagesspiegel„: „Ausgerechnet die zu bestrafen, die sich anstrengen und für wenig Geld arbeiten gehen, ist Unsinn.“

Auch der Arbeitnehmerflügel der Union erteilte den Plänen eine klare Absage. Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse (CDA), Karl-Josef Laumann, erklärte, die Regierung müsse Wort halten. Minijobber müssten das Elterngeld weiterhin bekommen.

Schröder erklärte, in ihrem Arbeitsentwurf sei eine Sonderregelung für Hartz-IV-Aufstocker und Minijobber „allein aus technischen Gründen“ noch nicht aufgenommen worden. Der Grund dafür sei, dass die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und der Freibeträge für Hartz-IV-Zuverdienste noch ausstehe. Das Arbeitsministerium wolle dazu am 8. September Vorgaben machen. Im Gesetzgebungsverfahren werde dann eine „passgenaue Regelung für die Aufstocker gefunden werden, um diejenigen nicht zu bestrafen, die versuchen, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern“.

Mit dieser Erklärung löste die Familienministerin prompt Widerspruch aus dem Arbeitsministerium ihrer Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) aus. „Die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen wird grundsätzlich unabhängig vom Elterngeld geregelt“, stellte ein Ministeriumssprecher klar. Dazu müssten im Herbst zunächst, wie vom Verfassungsgericht gefordert, die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnet werden. Das sei bis Anfang September schon deshalb „mit Sicherheit nicht zu schaffen“, weil die dazu erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes erst spät vorlägen, erklärte der Sprecher.

Den Anstoß für den Streit gab ein Bericht der „ Süddeutschen Zeitung “, die sich auf einen Gesetzentwurf des Ministeriums berief. Mit geringeren Elterngeldzahlungen müssten demnach Minijobber und Paare rechnen, die den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro soll bei Geringverdienern verhindern, dass sie nur wegen Kindern ins Arbeitslosengeld II abrutschen. Das Elterngeld solle bei der Berechnung des Zuschlags nun auf das Einkommen voll angerechnet werden. Minijobber würden schlechter gestellt, weil die Einkünfte aus dem Minijob das Elterngeld künftig nicht mehr erhöhten.

Bei ihrer Sparklausur hatte die Regierung vereinbart, dass für Hartz-IV-Empfänger das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat gestrichen wird. So sollen 400 Millionen Euro ab dem Jahr 2011 gespart werden. Weitere 200 Millionen Euro sollen laut Finanzministerium dadurch gespart werden, dass ab einem Nettoeinkommen von gut 1200 Euro im Monat nur noch 65 statt 67 Prozent des letzten Nettolohns als Elterngeld gezahlt werden.