Im Haushalt fehlt Geld. Ministerin Kristina Schröder muss anscheinend beim Elterngeld noch weiter sparen. Die eigene Fraktion übt heftige Kritik.

Berlin. Das Elterngeld soll im nächsten Jahr auch für Mini-Jobber und Familien mit Kinderzuschlag gekürzt werden. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium von Kristina Schröder (CDU) hervor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Im Sparpaket der Bundesregierung ist vorgesehen, durch Kürzungen beim Elterngeld insgesamt 600 Millionen Euro einzusparen. Gutverdiener sind von den Kürzungen nicht oder kaum betroffen.

Die Bundesregierung will bei den Sozialausgaben insgesamt fünf Milliarden Euro einsparen. Bei Geringverdienern sollen dem Referentenentwurf zufolge 440 Millionen Euro gespart werden. Bei Nettoeinkommen von mehr als 1240 Euro im Monat sollen 155 Millionen Euro gekürzt werden. Zur Begründung heißt es, dass es für erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher stärkere Anreize geben müsse, Arbeit aufzunehmen.

Mini-Jobs sollen künftig bei der Ermittlung des Elterngeldes keine Rolle mehr spielen. Hat eine Person einen 400-Euro-Job als Zweitjob, wird das Elterngeld nur noch auf Grundlage des Hauptjobs festgelegt. Das Elterngeld kann sich dadurch um bis zu 268 Euro im Monat verringern. Bei Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, beläuft sich das Minus auf bis zu 140 Euro monatlich, weil das Elterngeld in vollem Umfang als Einkommen bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt wird.

Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Geringverdiener zu Hartz-IV-Empfängern werden, nur weil sie Kinder haben. Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger in Höhe von 300 Euro im Monat soll 2011 gestrichen werden. Der Höchstbetrag von 1800 Euro Elterngeld bleibt erhalten. Das gilt für Personen mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2770 Euro. Ab 1240 Euro Nettoeinkommen sollen Eltern nur noch 65 statt 67 Prozent Elterngeld erhalten.

Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär, sagte: „Wenn jetzt jungen Eltern, die auf einen kleinen Hinzuverdienst durch einen Minijob angewiesen sind, dieser bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr berücksichtigt wird, tragen wir dies nicht mit.“ Bär nannte Schröders Vorschlag „unsinnig". Ebenso unverständlich sei, dass bei Aufstockern das Elterngeld künftig angerechnet werden soll. „Diese Maßnahmen wären geradezu das Gegenteil eines Arbeitsanreizes. Sie wären eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten.“