Die frühere Linksterroristin Gabriele Rollnik trug nicht zur Aufklärung des Buback-Mordes bei. Sein Sohn tritt mittlerweile ohne einen Anwalt auf.

Stuttgart. Im Stuttgarter RAF-Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Vernehmung der früheren Linksterroristin Gabriele Rollnik keine Aufklärung über eine mögliche Beteiligung der Angeklagten Verena Becker gebracht. Die 61-jährige Rollnik sagte am Freitag als Zeugin auf die Frage, ob sie wisse, welche RAF-Mitglieder die Tat in Karlsruhe begangen hätten: „Nein, woher?“

Es gebe eine „Grundregel der Guerilla, dass über eine Aktion nur diejenigen Bescheid wissen, die daran teilnehmen“, sagte Rollnik, die der terroristischen „Bewegung 2. Juni“ angehörte. Sie war im September 1975 festgenommen und 1981 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker steht Nebenkläger Michael Buback inzwischen ohne eigenen Anwalt da. Am Freitag zeigte er sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ratlos wegen der misslichen Situation. Buback hatte im Oktober 2011 die Entpflichtung seines ihm beigeordneten – und dadurch staatlich bezahlten – Anwalts Ulrich Endres beantragt, weil das Vertrauensverhältnis zu diesem zerstört sei. Endres erschien daraufhin nicht mehr zu den Verhandlungen.

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Das Gericht lehnte aber eine Entpflichtung von Endres ab, weil es dafür die Voraussetzungen nicht gegeben sah. Daraufhin beauftragte Buback auf eigene Faust den Anwalt Jens Rabe, der dann mehrmals in den Verhandlungen auftrat, aber inzwischen nicht mehr erscheint. Der Grund: Buback kann nach eigenen Angaben die Anwaltskosten „nicht mehr aufbringen“. (dapd)