„Diese Leute können sich doch gar nicht mehr an mich erinnern“, sagte der Augsburger Bischof Walter Mixa in der „Welt am Sonntag“.

München. Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat die von ehemaligen Heimkindern gegen ihn vorgebrachten Misshandlungsvorwürfe erneut zurückgewiesen. „Diese Leute können sich doch gar nicht mehr an mich erinnern“, sagte der Bischof der „Welt am Sonntag“. Auch er könne sich nicht mehr an die ehemaligen Heimkinder erinnern und erkenne sie auf neuen Zeitungsfotos nicht wieder. Trotzdem bete er für sie. „Für mich als Seelsorger sind sie Opfer, denen offenbar Unrecht geschehen ist“, sagte der Bischof der „Bild am Sonntag“.

„Mein Credo galt und gilt bis heute: Ich bin gut zu euch, seid bitte auch gut zu mir.“ Ein Gesprächsangebot des Bischofs hatten zwei der ehemaligen Heimkinder am Freitag abgelehnt. Mixa bedauerte das. „Ich hoffe, dass die Personen, die nach den Zeitungsberichten Vorwürfe gegen mich richten, diese Antwort über die Ostertage nochmals überdenken. Meine Einladung zu einem Gespräch bleibt jedenfalls bestehen.“

Mindestens sechs ehemalige Heiminsassen haben Mixa in seiner Zeit als Stadtpfarrer in Schrobenhausen von 1975 bis 1996 die Anwendung körperlicher Gewalt vorgeworfen. Von „Ohrfeigen, Fausthieben und Hieben auf das nackte Gesäß“ war dabei die Rede. Schon vergangene Woche hatte Mixa alle Vorwürfe entschieden von sich gewiesen und über das Ordinariat erklären lassen, die Angaben seien „absurd und erfunden“. Er habe nie Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt.

Neben Bischof Mixa haben ehemalige Heimbewohner auch Nonnen beschuldigt, in den 1970er und 1980er Jahren in dem Heim geprügelt zu haben. Ein Sprecher der Mallersdorfer Schwestern sagte der „Augsburger Allgemeinen“, Mixa sei in den 70er und 80er Jahren von den Nonnen gerufen worden, wenn diese mit der Erziehung der Kinder und Jugendlichen überfordert waren. In einer Mitteilung der Mallersdorfer Schwestern im Internet hieß es, die Schwestern hätten damals Heimkinder auch „körperlich gezüchtigt“. Dabei habe es sich jedoch „niemals um Gewalttätigkeit, sadistische Handlungen oder um ein Schlagen mit Gegenständen“ gehandelt.