Aussage gegen Aussage: Der Fall Kachelmann zeigt die Schwierigkeit bei Sexualdelikten. Irene Jung über den Grat zwischen Wahrheit und Lüge.

Vom Weinen ist ihr Gesicht verschwollen und das Make-up verschmiert. Noch immer schütteln Krämpfe ihren Oberkörper, während sie im Vernehmungszimmer der Polizeiwache nach Worten sucht. Auf einem Segelboot sei es passiert. Eine Party bei Gastgebern, die sie nicht kannte. Gegen Mitternacht seien ihre beiden Freundinnen in irgendwelche Klubs weitergezogen, sie aber habe noch bleiben wollen. Ja, sie habe ziemlich viel getrunken. Gegen zwei Uhr seien außer ihr noch drei Männer auf dem Boot gewesen. Einer habe sie beim Knutschen plötzlich in die Kajüte gezogen und auf den Boden geworfen. Sie habe sich gewehrt, aber die anderen seien ihr nicht zu Hilfe gekommen. An dieser Stelle bricht sie wieder zusammen.

Die junge Polizeibeamtin, die die Aussage aufnimmt, gibt sich Mühe, aber es ist halb vier Uhr morgens in dieser milden Mainacht, und vielleicht hatte sie Stress. Manche ihrer Fragen kommen reichlich barsch. "Sie hätten doch mit Ihren Freundinnen weggehen können", sagt die Polizistin. Und: "Wozu mussten Sie denn so ein Risiko eingehen?"

Selbst wenn jedem Unbeteiligten Fragen wie diese durch den Kopf gehen mögen: Bei einer Erstvernehmung sind solche Vorhaltungen unangebracht. Es geht nicht darum, was andere vernünftig gefunden hätten. Ziel der Vernehmung ist es, Sachverhalte zu ermitteln. Wer, wo, wann, was? Hat sie Widerstand geleistet? Hat der Mann ihre Gegenwehr mit körperlicher Gewalt unterdrückt oder ihr Schläge angedroht, wenn sie ihn nicht gewähren lässt?

Der Fall passierte vor ein paar Jahren. Heute laufen Befragungen dieser Art weit professioneller ab. Dennoch haben viele Opfer Angst davor. Um geduldig und ruhig herauszufinden, ob die Aussage des Opfers glaubwürdig ist, brauche man "Erfahrung und Ausbildung", sagt Inge Pape, Dezernatsleiterin im Landeskriminalamt Hamburg. Das Opfer steht vor einem riesigen Dilemma: Es soll die schlimmste Grenzerfahrung seines bisherigen Lebens möglichst zeitnah und gekonnt in eine belastbare Aussage fassen. Aber es steht unter Schock.

"Was die Opfer besonders belastet, ist das eigene Schamgefühl", sagt die Tübinger Kriminalpsychologin Ursula Gasch. "Sie werden von inneren Bildern gequält, von Flashbacks, in denen die Vergewaltigung immer wieder auftaucht, so als würde sie gerade wieder geschehen. Das Opfer fühlt die gleichen Schmerzen, riecht die gleichen Gerüche. Für viele Opfer ist auch die Vorstellung angsteinflößend, wie das Umfeld reagieren wird, also Angehörige, Freunde, Nachbarn. Sie haben Angst, dass es heißt, man habe die Vergewaltigung provoziert."

Die Gesellschaft ist heute sensibilisiert dafür, dass eine Vergewaltigung ein besonders schwerer, traumatisierender Angriff auf Körper und Seele des Opfers ist. Das Gesetz definiert sie als erzwungenen Beischlaf oder ähnliche Übergriffe, die das Opfer "besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind". Zwar entfallen in Hamburg nur 0,6 Prozent der gesamten Kriminalität auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - 1328 Fälle laut Kriminalstatistik 2009 -, aber im Bereich der Gewaltkriminalität machen diese immerhin 13,8 Prozent aus.

Zugleich zählen Experten die Vergewaltigung zu den am schwersten aufzuklärenden Verbrechen. "Selbst wenn wir ein plausibles Vernehmungsbild und ein Spurenbild haben, kann es sein, dass der Täter behauptet: Beide hätten den Sex auf härtere Weise gewollt", sagt Inge Pape. "Manchmal bleibt offen, was geschehen ist", sagt auch die Hamburger Oberstaatsanwältin Ilse Kahnenbley. "In der Regel sind nur zwei Pesonen beteiligt, es gibt keine weiteren Zeugen, Aussage steht gegen Aussage. Wenn man eine Vergewaltigung nicht ausschließen, aber auch nicht nachweisen kann, wird oft schon das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich kann ja erst Anklage erheben, wenn ich überzeugt bin, dass es zu einer Verurteilung kommen kann."

Diese Grauzone zwischen "Was war" und "Was könnte gewesen sein" fiel im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 noch unter Notzucht. Unzüchtige Handlungen wurden als Straftaten gegen die "Sittlichkeit" verfolgt. In den 1970er-Jahren änderte sich dies: Nicht die "Sitte", sondern die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen soll geschützt werden. Die Strafbarkeit von sexueller Nötigung und Vergewaltigung wurde 1997 auch auf männliche Opfer und auf sexuelle Übergriffe in der Ehe erweitert.

Denn der Täter, der im Park überfallartig aus dem Busch springt, ist ausgesprochen selten. In der überwiegenden Zahl der Fälle kennen Täter und Opfer sich einander gut oder sind sogar miteinander verwandt. Wie bei der 30-Jährigen, die ihren Mann wegen achtfacher Vergewaltigung anzeigte, allerdings erst mit zweijähriger Verspätung. In einem Glaubwürdigkeitsgutachten erwies sich, dass sie in ihrem Leben sicher ein Opfer sexueller und körperlicher Gewalt war; aber ob sie die angezeigten Vergewaltigungen in ihrer letzten oder in drei vorangegangenen Ehen erlitten hat, ließ sich nicht eindeutig ermitteln - der Mann wurde freigesprochen.

Immer geht es um die Glaubwürdigkeit der Aussage des Opfers. Auch für einen erfahrenen Strafrechtsanwalt wie Sascha Böttner in Hamburg ist sie mitunter schwer einzuschätzen. Wenn ihn ein Opfer aufsucht, "muss ich herausfinden, ob die Aussage eventuell so detailarm ist, dass sie unglaubwürdig wirkt; oder ob eventuell eine psychische Störung beim Opfer vorliegt, was durchaus vorkommt." Er hat Fälle erlebt, in denen sich Frauen selbst Verletzungsspuren zugefügt hatten, um sich als Opfer darzustellen.

Ursula Gasch ist eine erfahrene Glaubwürdigkeits-Gutachterin. "Ein Gutachtergespräch, bei dem ich dem Opfer in der Praxis gegenübersitze, geht über mehrere Stunden", sagt sie. "Ich prüfe, ob die Aussage erlebnisfundiert ist, ob sie auf Tatsachen beruht oder auf Lüge oder auch auf Irrtum. Manche Menschen sind wegen einer psychischen Erkrankung oder eines intellektuellen Defizits nicht aussagetüchtig. Es kommt auch vor, dass jemand zur Tatzeit durch Alkohol oder Drogen eingeschränkt war."

In einer weiteren Stufe analysiert die Gutachterin, welche Motivationen sich eventuell hinter der Opferaussage verbergen. "Selbst wenn alles sehr plausibel klingt, kann dahinter ein Rachemotiv stehen oder eine Persönlichkeitsstörung", sagt Gasch. Auf das Syndrom der "False vicitimization" stoßen Fachleute immer wieder: das "nicht erlebnisfundierte Behaupten, man sei zum Opfer geworden".

Im Fall des früheren Pro-Sieben-Moderators Andreas Türck führte erst ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Psychologen Max Steller zur Wende im Prozess. Türck war angeklagt worden, er habe im August 2002 auf einer Mainbrücke in Frankfurt eine junge Frau nach einem Barbesuch zum Oralverkehr gezwungen. Türck sagte dagegen aus, der Oralverkehr an so exponierter Stelle habe auf Initiative und mit Einverständnis der Frau stattgefunden.

Der Gutachter hielt es für wahrscheinlich, dass die Aussage der Frau nicht auf einem realen Erlebnis beruhe, dass sie den Verkehr zu einem nicht einvernehmlichen Verkehr umdeute. Ihre Ausführungen seien für sie zur "subjektiven Wahrheit" geworden. Er gehe von einer unbewussten Falschaussage aus. Türck wurde freigesprochen - aber seine Moderatoren-Karriere war beendet.

Auch in einer zuvor friedlichen Beziehung kann es "überfallartig" zu einer Vergewaltigung kommen. Und immer wieder sehen die Experten unbegreiflich ambivalente Beziehungen: Opfer und Täter sitzen im Gerichtssaal und lächeln sich zu. "Wenn das Gericht fragt: ,Warum sind Sie denn bei Ihrem Mann geblieben?', sagt die Frau: ,Er tut es nur, wenn er getrunken hat, sonst ist er ganz lieb.' Oder: ,Er hat mich damit erpresst, dass er dann die Kinder wegbringt.' Oder: ,Ich bin ihm hörig'", schildert Rechtsanwalt Böttner.

Und dann gibt es immer wieder junge Mädchen, die unbegreifliche Risiken eingehen. "Oft standen sie während der Tat massiv unter Alkohol", sagt Oberstaatsanwältin Kahnenbley. "Ich habe den Eindruck, dass die ganz altmodische Vorsicht vielen Mädchen abhandengekommen zu sein scheint."

In Deutschland werden der Polizei jährlich rund 7000 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung bekannt. 5600 davon kann sie aufklären. 2700 münden in eine Verurteilung. Zu massenhaft falschen Anschuldigungen ist es allerdings bislang nicht gekommen.

Gleichwohl ist die Wirkung eines falschen Vorwurfs umso größer, je schärfer die Öffentlichkeit die behauptete Tat verurteilt. Insofern ist der Vorwurf der Vergewaltigung - ebenso wie der des Kindesmissbrauchs - auch zu einer Waffe geworden.