Preismonopol der Pharmariesen müsse rasch gebrochen werden. Aber grundsätzlich Lob für die Initiative des FDP-Politikers.

Berlin. Lob für seinen Vorstoß zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen bekam Minister Philipp Rösler diesmal auch aus München. "Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt endlich gegen die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vorgeht", sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt dem Hamburger Abendblatt.

"Die CSU fordert bereits seit Monaten, dass das Bundesgesundheitsministerium sich die Hauptkostentreiber vorknöpft. Es muss jetzt alles getan werden, um die Kostenexplosionen raschestmöglich einzudämmen", bekräftigte er. "Dafür dürfen wir uns nicht das ganze Jahr Zeit lassen. Wir müssen im Interesse der Patienten und Versicherten umgehend zu spürbaren Ergebnissen kommen."

Rösler hatte in der "Bild"-Zeitung angekündigt, den Koalitionsfraktionen "schon bald" die Pläne für das Gesetz vorstellen, mit dem er die Pharmafirmen zwingen will, vor der Einführung neuer Medikamente in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen einzutreten. "Spätestens bis Ende des Jahres" solle es dann verabschiedet sein.

Die Zeit drängt tatsächlich. Denn die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr schätzungsweise 30 Milliarden Euro allein für Arzneimittel ausgegeben - eine stolze Summe. Grundsätzlich gilt: Die Pharmahersteller können ihre Preise selbst bestimmen. Daher sind viele Arzneien in Deutschland teurer als anderswo. Der Apothekenverkaufspreis setzt sich aus diesem Herstellerabgabepreis und Zuschlägen zusammen: Apotheker erhalten für jedes rezeptpflichtige Medikament einen Zuschlag von drei Prozent des Einkaufspreises zuzüglich eines sogenannten Abgabehonorars von 8,10 Euro je Packung. Davon müssen sie 2,30 Euro wieder abziehen als Rabatt für die Kassen. Der Großhandel erhebt zudem einen Zuschlag von knapp sieben Prozent auf den Abgabepreis. Die Kosten für rezeptpflichtige Arzneien erstatten die Kassen, Patienten müssen mindestens fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen.

Allerdings gibt es bereits mehr als 27 Regulierungsinstrumente wie Festbeträge oder Rabatte, um Preise zumindest teilweise zu steuern. Das Abendblatt nennt Beispiele:

Festbeträge : Nach Ablauf des Patentschutzes (in Einzelfällen seit 2004 auch vorher) können für Arzneien seit 1989 Festbeträge bestimmt werden, bis zu deren Höhe die Kassen die Kosten erstatten. Die Hersteller können ihre Preise auf diese Festbeträge absenken. Andernfalls muss der Patient die Differenz zum Festbetrag selbst zahlen. Mindestens einmal jährlich werden die Festbeträge überprüft und korrigiert. Mittlerweile sind mehr als 70 Prozent der Arzneimittelverordnungen durch Festbeträge geregelt, das entspricht fast der Hälfte des GKV-Umsatzes mit Arzneien. Für 2010 werden durch bereits beschlossene Festbeträge Einsparungen von rund 4,6 Milliarden Euro erwartet.

Rabatte : Jede gesetzliche Kasse kann mit Arzneimittelherstellern Rabatte aushandeln. Apotheker sind verpflichtet, die Versicherten vorrangig mit den Vertragspräparaten der jeweiligen Kasse zu versorgen, es sei denn, der Arzt hat ausdrücklich ein bestimmtes Medikament verordnet. Laut GKV haben die Kassen durch Rabattverträge im Jahr 2009 über 500 Millionen Euro gespart.

Generika: Nach Ablauf des Patentschutzes für ein Medikament können auch andere Unternehmen den betreffenden Wirkstoff unter anderem Namen vermarkten. Für viele Originalpräparate gibt es mit den sogenannten Generika daher günstige Alternativen.

Kosten-Nutzer-Bewertung : Patentgeschützte Präparate, die nicht unter die Festbetragsregelung fallen, können beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen werden. Dessen Urteil führt mitunter dazu, dass ein Arzneimittel nicht mehr von den Kassen bezahlt wird. Der Gesundheitsminister will eine Nutzenbewertung für die Hersteller nun zur Pflicht machen - und zwar, bevor ein neues Präparat auf den Markt kommt. Für einen neu entwickelten Arzneiwirkstoff wird Pharmaherstellern 20 Jahre lang Patentschutz gewährt. Diese neuen, patentgeschützten Medikamente gelten als echte Kostentreiber.