Union und SPD wollen rasch über eine Änderung des Grundgesetzes verhandeln, um den Erhalt der Jobcenter rechtlich abzusichern.

Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Montag in Berlin, es sei erfreulich, dass die SPD verhandlungsbereit sei. Die Sozialdemokraten stellten Bedingungen für eine Änderung des Grundgesetzes. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnte unterdessen vor einem Scheitern der angestrebten Verfassungsänderung.

Von der Leyen will sich am Freitag mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) treffen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) nimmt als Sprecher der unionsgeführten Bundesländer teil. Die Arbeitsministerin und die unionsregierten Länder hatten sich am Sonntagabend darauf verständigt, mit der SPD über eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter und zur Ausweitung der Optionskommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen, zu verhandeln.

Das SPD-Präsidium beschloss am Montag laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (Dienstagsausgabe), dass es auch künftig nur eine begrenzte Anzahl von Optionskommunen geben dürfe. Außerdem dürfe es weder bei der Finanzierung der Arbeitsförderung Abstriche geben, noch dürfe die Zahl der Arbeitsvermittler gekürzt werden, hieß es in dem Bericht.

Derzeit gibt es 346 Jobcenter, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam Langzeitarbeitslose und ihre Familien betreuen. Um dies fortführen zu können, muss im Grundgesetz geregelt werden, dass ausnahmsweise der Bund und die Kommunen direkt zusammenarbeiten dürfen. Die Ausweitung der Option für Kommunen, Langzeitarbeitslose in eigener Regie zu betreuen, muss ebenfalls im Grundgesetz verankert werden. Bisher dürfen nur 69 Kommunen und Kreise das Modell wählen. Außerdem soll der Bund die Fachaufsicht erhalten, da er den Großteil der Kosten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aufbringt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die Mischverwaltung in den Jobcentern als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Betroffen von der Reform sind rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger.

Das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe), wenn es bei den Verhandlungen von Union und SPD keine Einigung gebe, müsse an der Umsetzung des Karlsruher Urteils, „sprich der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung“, gearbeitet werden. Die BA werde daher intern auch diese Variante weiter verfolgen: „Besser am Ende vorbereitet sein, als später in Hektik und Chaos auszubrechen“, sagte Alt.

Zur Vorsicht riet Alt auch bei der Ausweitung der Optionskommunen. Jede Kommune, die sich um eine Option bewerbe, müsse sich darüber im Klaren sein, „dass sie in kürzester Zeit unter anderem Software benötigt, Daten eingeben und Akten übernehmen, Liegenschaften und qualifiziertes Personal von Januar 2011 an verfügbar haben muss. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand“, so Alt.

Der Deutsche Städtetag wertete die geplante Grundgesetzänderung als „gutes Signal für Leistungsempfänger und Beschäftigte“. Auch das Diakonische Werk und der Deutsche Caritasverband begrüßten die Einigung. Die Behörden und die Arbeitslosen bräuchten sichere Strukturen.