Bundespolizei-Präsident will Geräte nur bei „Mehrwert für die Sicherheit“.

Frankfurt/Main. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, warnt vor einem voreiligen Einsatz sogenannter Nacktscanner. „Ich habe bisher noch kein Gerät gesehen, das die Persönlichkeitsrechte wahrt“, sagte Schaar der „Frankfurter Rundschau“. Dafür müssten die Scanner nicht nur Fremdkörper erkennen, sondern sie auch von Prothesen oder Implantaten unterscheiden können.

„Allein die Neuerung, dass auf den Monitoren keine Nacktbilder mehr zu sehen sind, reicht nicht aus“, betonte Schaar. Zudem kritisierte der oberste Datenschützer, dass die Bundespolizei bei der Entwicklung der neuen Nacktscanner die persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen offenbar selbst festlegt. „Es verwundert mich, dass ich auch auf meine Nachfrage hin keine Einzelheiten zu den Scanner-Tests erfahren konnte“, sagte Schaar.

Die Bundespolizei bestätigte der Zeitung, für die persönlichkeitsrechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen an die neuen Scanner keine Vorgaben von der Politik bekommen zu haben. Man betrachte die Testergebnisse der Bundespolizeiakademie eher als „Entscheidungsgrundlage für die Politik“, sagte ein Sprecher.

Ob die Versuche wirklich – wie vom Bundesinnen- und Bundesforschungsministerium erhofft – bereits im Sommer abgeschlossen sind, ist jedoch unklar. „Ich bin zuversichtlich, dass die Erprobung noch im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossen wird“, sagte der Präsident der Bundespolizei, Matthias Seeger. Fertig seien die Scanner erst, wenn „Persönlichkeitsrechte und gesundheitliche Aspekte gewahrt bleiben, andererseits ein Mehrwert für die Luftsicherheit erreicht wird“. So dürften Personen nur als Silhouette erkennbar sein, betonte Seeger.