Die Initiative von Hamburg, Berlin und Bremen ist gescheitert. Begründung: Es gibt genügend Schutz vor Diskriminierung.

Berlin. Im Bundesrat ist der Versuch gescheitert, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben im Grundgesetz zu verankern. Ein von Berlin, Hamburg und Bremen eingebrachter Antrag zur Änderung des Verfassungsartikels 3 fand bei der Sitzung der Länderkammer keine Mehrheit.

Die Gegner des Vorhabens verwiesen darauf, dass es bereits genügend gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Homosexuellen gebe. „Eine Verfassungsänderung hätte nur Symbolwert und würde an der gesellschaftlichen Situation nichts ändern“, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Der abgelehnte Antrag der drei Stadtstaaten hatte vorgesehen, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Artikel 3 des Grundgesetzes festzuschreiben. (AFP)