Ausgerechnet bei der Polizei bimmelte das Mobiltelefon eines Berliner Staatsdieners. Die Melodie: das Horst-Wessel-Lied.

Berlin. Die Verwendung des von den Nazis benutzten Horst-Wessel-Lieds als Klingelton auf seinem Diensthandy hat für einen Beamten aus Berlin dienstrechtliche Konsequenzen. Das gegen den Beamten eingeleitete Disziplinarverfahren sei „mit dem Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen“, teilte Staatssekretärin Hella Dunger-Löper auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Ob der Beamte aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entlassen oder degradiert worden sei, werde aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt, hieß es.

Aufgefallen war der Klingelton mit der verbotenen früheren NSDAP-Hymne durch einen Zufall: Der Staatsbedienstete war im Februar in einem Kaufhaus beim Diebstahl erwischt worden. Als der Dieb von Polizisten verhört wurde, klingelte plötzlich sein Handy mit dem Horst-Wessel-Lied als Klingelton. Gegen die Beschlagnahmung des Handys wehrte sich der Mann mit der Bemerkung, das dürften die Polizisten nicht, er sei schließlich Beamter. Das Lied war während der NS-Herrschaft eine der wichtigsten Nazi-Hymnen. (dpa)