Es heißt „Wachstums- Beschleunigungsgesetz“ und soll die Bürger entlasten. Schwarz-Gelb senkt die Steuern.

Berlin. Die Bundesregierung hat die ersten Steuerentlastungen der neuen Koalition beschlossen. Auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung wurden Entlastungen für Eltern, Unternehmen, Erben und die Hotelbranche um jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro von 2010 an beschlossen.

Der Entwurf für das sogenannte Wachstums-Beschleunigungsgesetz ist das dritte Konjunkturpaket, das Deutschland innerhalb eines Jahres gegen die Wirtschaftskrise auflegt. Noch am Nachmittag wollten auch die Koalitionsfraktionen von Union und FDP die Gesetzespläne beschließen, um die Beratungen zu beschleunigen und eine endgültige Verabschiedung noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Am stärksten profitieren Familien, die von Januar an jährlich rund 4,6 Milliarden Euro mehr in der Tasche haben. So soll der jährliche Kinderfreibetrag von 6024 auf 7008 Euro angehoben werden. Das monatliche Kindergeld soll um jeweils 20 Euro erhöht werden – also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind auf 190, für das vierte und weitere Kinder auf je 215 Euro monatlich.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) befürwortet eine verstärkte Politik für Kinder und Familien. Allerdings: „Statt 20 Euro mehr im Monat wäre es aber wichtiger, die Betreuungs-Bildungsangebote und Jugendzentren weiter auszubauen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen bei einer Erbschaft künftig Geld sparen. Dazu werden bei der Erbschaftssteuer die Sätze gesenkt. Je nach Vermögen betragen sie in Zukunft zwischen 15 und 43 Prozent. Bisher sind es 30 bis 50 Prozent. Auch die Bedingungen für eine geringere Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge wurden verbessert.

Für Unternehmen sind weit reichende Veränderungen vorgesehen. Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden entschärft. Verluste bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen können beispielsweise wieder von der Steuer abgezogen werden (“Konzernklausel“). Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen (“Zinsschranke“) werden gelockert.

Für Abschreibungen wird ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt. Auf Druck der CSU sinkt der Mehrwertsteuersatz im Hotelgewerbe von derzeit 19 auf sieben Prozent. Übernachtungen könnten dadurch theoretisch billiger werden. Nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes wird das Geld aber eher für „dringend notwendige“ Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen verwendet. (dpa/HA)