Für Rentner, gesetzliche Krankenversicherte, Autofahrer und viele andere gelten ab der zweiten Jahreshälfte neue Bestimmungen.

Hamburg. Von Mittwoch an gelten in Deutschland neue Regeln, neue Regelsätze und neue Gesetze. Sie betreffen vor allem die Rentner, Kurzarbeiter, gesetzlich Krankenversicherte, Autobesitzer und Handy-Telefonierer – also im Prinzip fast jeden Bundesbürger. Bei abendblatt.de lesen Sie die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Rente: Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Es ist die höchster Erhöhung der vergangenen zehn Jahre. Doch Vorsicht: In kommenden Jahren werden die Erhöhungen nicht so üppig ausfallen, weil der Trick bei der Rentenformel wieder korrigiert wird.

Hartz IV: Mit der Rente steigt auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II von bisher 351 auf 359 Euro monatlich in Ost und West. Für bedürftige Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird eine eigene Regelleistung von 251 Euro neu eingeführt.

Kurzarbeit: Dauert die Kurzarbeit mehr als sechs Monate, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Abgaben zur Sozialversicherung komplett. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.

Gesundheit: In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der einheitliche Beitragssatz der gut 190 Kassen von 15,5 auf 14,9 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitnehmer zahlen davon 7,9 Prozent, Arbeitgeber 7 Prozent. Die Bundesregierung gibt im Rahmen des Konjunkturpaketes II 3,2 Milliarden Euro mehr an Steuergeldern in den Gesundheitsfonds. Wer 1000 Euro brutto im Monat verdient, zahlt ab dem 1. Juli statt 79 dann 76 Euro für die Krankenkasse. Bei 1500 Euro Bruttoverdienst sind es statt 118,50 Euro nun 114 Euro. Bei 2000 Euro Bruttoverdienst sind es statt 158 Euro nun 152 Euro. Bei 2500 Euro Bruttoverdienst sind es statt 197,50 Euro nun 190 Euro. Bei 3000 Euro Bruttoverdienst sind es statt 237 Euro nun 228 Euro.

Hausärzte: In Deutschland soll es flächendeckend Hausarztprogramme geben. Die Kassen müssen entsprechende Verträge mit Hausarztorganisationen abschließen. Davon sollen Versicherte profitieren, wenn sie sich freiwillig in dies Hausarztprogramme einschreiben. Der Sinn ist politisch umstritten. Es sollen teure Untersuchungen bei Fachärzten vermieden werden.

Kfz-Steuer: Um die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren voranzubringen, orientiert sich die Besteuerung von Neuwagen stärker am Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Für Dieselfahrzeuge gibt es einen Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Benziner von 2 Euro. Jedes Gramm CO2-Ausstoß oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird mit zwei Euro besteuert.

Arbeitszeitkonten: Sie sind künftig besser gegen eine Insolvenz geschützt. Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf Schadenersatz, wenn Langzeitkonten nicht ausreichend gegen eine Firmenpleite abgesichert sind. Zudem ist beim Wechsel des Arbeitgebers die Mitnahme der Arbeitszeitkonten möglich. Auf diesen Konten können nicht ausbezahlte Überstunden und Mehrarbeit „angespart“ werden, etwa für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben.

Spareinlagen: Sie sind bei privaten Kreditinstituten im Insolvenzfall nun mindestens bis 50 000 (bisher: 20 000) Euro geschützt. Von 2011 an steigt die Einlagensicherung auf 100 000 Euro.

Meister-BAföG: Die Leistungen nach dem sogenannten Meister-BAföG, werden deutlich ausgeweitet. So soll künftig nicht mehr nur die erste, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Auch Erzieher und Altenpfleger können Meister-BAFÖG erhalten. Wer seine Fortbildung mit einer Prüfung abschließt, bekommt einen Darlehenserlass von 25 Prozent. Auch Existenzgründer profitieren von der Neuregelung mehr als bisher.

EU-Gurken-Norm: Gurken können so krumm sein wie sie wollen. Eine EU-Verordnung darüber, welche Form bestimmte Sorten von Obst und Gemüse haben müssen, wird ungültig. Danach war für Gurken der besten Qualitätsklasse festgelegt, dass ihre Krümmung nicht mehr als einen Zentimeter auf zehn Zentimeter Länge betragen durfte.

Notruf: Ein Notruf per Handy ist vom 1. Juli an nur noch mit aktivierter persönlicher Sim-Karte möglich. Bislang konnte auch von einem stillgelegten Handy die Nummer 112 erreicht werden, um Hilfe zu holen. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr, weil damit auch Missbrauch getrieben wurde.

Handytarif: Bei den Mobilfunk-Tarifen gilt für Verbindungen zu 180-er Nummern eine Preis-Höchstgrenze von 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf.

Haus-Energiepass: Auch wer ein Büro, ein Ladengeschäft oder eine Fabrikhalle anmietet, darf vom Vermieter einen Energieausweis verlangen. Damit lassen sich die Energiekosten besser abschätzen. Bisher gab es den Energiepass nur für Wohngebäude.