Was ein Abendblatt-Leser beim Anruf eines Callcenters erlebte und was Experten raten.

Hamburg. Jürgen Ehlers (60) ist sauer. Der Geologe aus Witzeeze bei Büchen fürchtet, am Telefon abgezockt worden zu sein und hat nach dem Anruf eines Callcenter-Mitarbeiters ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Das dokumentieren wir hier in Teilen und stellen dazu, was die Verbraucherzentrale Hamburg rät.

"Am 19. August nach Feierabend erhielt ich zu Hause einen Anruf. Der Anrufer teilte mir mit, er wolle mir ein günstiges Angebot der Deutschen Telekom unterbreiten und begann, mir die Vorteile dieses Angebots im Vergleich zu unserem derzeitigen Tarif zu schildern. Gegenwärtig zahlten wir doch an die 50 bis 60 Euro im Monat (stimmt), und mit dem neuen Vertrag sei das alles billiger."

"Viele tun so, als seien sie von der Telekom", sagt die Verbraucherschützerin Edda Castelló. Doch auch die Telekom dürfe nicht einfach anrufen, wenn der bestehende Vertrag geändert werden solle. Das müsse man dem Kunden per Post anbieten.

"Um ihn loszuwerden, habe ich ihn unterbrochen und ihm mitgeteilt, dass es zwecklos sei, mir diese Dinge vorzutragen, da die Entscheidungen in diesen Angelegenheiten von meiner Frau getroffen werden. Er hat mir daraufhin dargelegt, dass ich in den nächsten 14 Tagen ohnehin eine Bestätigung erhalten werde."

"Das klingt schon danach, als ob da ein neuer Vertrag untergejubelt wurde", so Castelló. Bei den Kunden werde der Eindruck erweckt, es sei gar nichts verbindlich gemacht worden.

"Daraufhin habe ich ihm klargemacht, dass es nichts zu bestätigen gebe. Ein Angebot könne er uns schicken, mehr nicht. Daraufhin gab er mir seinen Namen, seine Telefonnummer. Und er wolle das Gespräch aufzeichnen. Er machte keine Angaben darüber, zu welcher Firma er gehörte, erweckte aber den Eindruck, er sei von der Deutschen Telekom. Den Namen des Mannes habe ich notiert, die Nummer nicht."

Nach einer Gesetzesvorlage, die das Bundeskabinett gebilligt hat, dürfen werbende Anrufer ihre Nummer künftig nicht mehr unterdrücken. Strafen bis zu 10 000 Euro drohen. Doch wie will man den belangen, der seine Nummer unterdrückt? Dazu muss man schon aufwendig die Nummer zurückverfolgen lassen.

"Dann sagte er, er wolle nur rasch noch ein paar Dinge abklären. Mein Geburtsdatum sei doch der 26. März 1955 (stimmt nicht). Ich erwiderte, dass ich ihm darüber keine Auskunft gebe."

Dieser Trick ist aus der Kategorie Bauernfänger. Niemand will, dass sein falsches Geburtsdatum kursiert. Deshalb korrigieren die meisten Angerufenen das absichtlich falsch genannte Datum. Die Verbraucherschützerin rät: "Lügen Sie nach Herzenslust."

"Er sagte, dass er nur noch ein paar Angaben brauche, es dauere auch gar nicht lange, und dass ich ja eine Bestätigung zugeschickt bekommen werde. Dem habe ich erneut widersprochen. Er sagte, es könne natürlich alles im Rahmen der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. Und ob er denn mal meine Frau sprechen könne. Ich habe dies abgelehnt."

"Widerrufen", so Castelló, könne man nur Verträge. Damit gebe der Anrufer indirekt zu, dass etwas Neues vereinbart wurde.

"Ob ich ihm denn sagen könne, wann er meine Frau telefonisch erreichen könne? Nein, habe ich gesagt und aufgelegt."

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