Für die Untersuchung einer Pupillenerweiterung bei einem Kassenpatienten bekommt ein Augenarzt zum Beispiel nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EbM) 515 Punkte. Jeder Punkt hat einen Wert von 2,9 Cent. Wenn mehr ärztliche Leistungen erbracht werden als vorher einkalkuliert, sinkt der Punktwert.

Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden dem behandelnden Augenarzt bei Privatpatienten für die gleiche Leistung 242 Punkte gutgeschrieben. Hier entspricht ein Punkt 5,9 Cent im einfachen Gebührensatz. Es wird jedoch der 2,3-fache Gebührensatz in Ansatz gebracht.


Quelle: Arztkosten online ( http://www.e-bis.de/ )