Der Vorteil des Rechtsstaates ist, dass jeder um sein Recht kämpfen kann. Durch alle Instanzen. Es ist auch das Recht jedes Beschuldigten, jedes erdenkliche Argument vor Gericht anzuführen - sei es noch so bizarr, mag es auch für den gesunden Menschenverstand spitzfindig, wenn nicht unsinnig erscheinen.

Dazu gehört das sogenannte Verwertungsverbot, das jetzt im Fall der mutmaßlichen Steuerbetrüger um Ex-Postchef Zumwinkel von einschlägigen Juristen ins Feld geführt wird. Darum geht es: Sollen Beweise, die womöglich unrechtmäßig erlangt und vom Staat, hier über den Bundesnachrichtendienst, angekauft wurden, auch vor Gericht verwertet werden?

In aller Deutlichkeit: Sie dürfen nicht nur, sie müssen verwertet werden. Nichts anderes tut der Staat bei der Kronzeugenregelung: Mittäter werden straffrei gestellt, bekommen Geld und eine neue Identität, wenn sie gegen Verbrecher aussagen oder Beweise liefern. Immer geht es um eine besondere Spezies von schwerer Kriminalität.

"Spitzbuben, die den Hals nicht voll kriegen", nannte Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust Steuerhinterzieher, die auf verschlungenen Wegen ihr Geld ins Ausland bringen, um es hier nicht versteuern zu müssen. Bis zu zehn Jahre Gefängnis sieht das Gesetz für Steuerbetrüger vor. Es ist, machen wir uns nichts vor, Hochleistungs-Kriminalität, Steuern in Millionenhöhe zu hinterziehen.

Diese Form von Kriminalität ist so sozialschädlich wie ein Bankraub. Das müssen die, die sowieso das Sahnehäubchen auf dem Kaffee haben, wissen, wenn sie dem Staat vorenthalten, was des Staates ist - auch und vor allem zu Zeiten, wo in Deutschland Eltern Schulzimmer streichen müssen, weil dem Staat das Geld fehlt.