Voraussetzung für eine Organentnahme: Der Hirntod muss von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt werden, die beide nicht an der Organentnahme beteiligt sein dürfen. Im Krankenhaus werden (falls ein Einverständnis des Verstorbenen vorliegt) unmittelbar vor einer Organentnahme Untersuchungen vorgenommen, um zu prüfen, ob die Organe funktionsfähig sind. Einverständnis: Der verstorbene Patient muss einen Spenderausweis haben - oder die Angehörigen entscheiden, ob eine Organentnahme seinem Willen entsprochen hätte. Wo gibt es den Organspenderausweis? Einen Ausweis können Sie sich unter www.organspende-kampagne.de herunterladen, er ist auch in Apotheken und Arztpraxen erhältlich. Was können Sie verfügen? Sie können sich 1. generell für eine Organspende aussprechen, 2. die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken; 3. eine Organentnahme grundsätzlich ausschließen. Nutzlos ist eine Erklärung im Testament: Wenn es eröffnet wird, ist es für eine Organentnahme zu spät.