Nach seinem Skiunfall in Österreich drohen dem thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus Schadenersatzforderungen. Das teilte der Anwalt mit, der die Familie der bei dem Unfall ums Leben gekommenen 41-Jährigen vertritt.

Frankfurt/Main. Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte der Rechtsvertreter der Familie Alexander Rehrl zudem, er gehe davon aus, dass die laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in eine Anklage gegen den CDU-Politiker münden würden.

"Nach den bisherigen Ermittlungen fuhr der Ministerpräsident von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang. Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall. Deshalb wollen wir Schadenersatz fordern", wird Rehrl zitiert. Über die Höhe des Schadenersatzes wurde noch nichts bekannt gegeben. "Ein Leben ist nicht bezahlbar", sagte der Anwalt. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, werde er eine Zivilklage anstreben.

Auch der Anwalt Althaus', Walter Kreissl, räumte ein, dass der Ministerpräsident "nach Lage der Dinge ein Stück bergauf" und damit entgegen der Fahrtrichtung auf der Piste der Frau gefahren sei. Althaus habe sich aber weder "rücksichtslos, ungewöhnlich noch auffällig" verhalten.

Ob es auch zu einem Strafprozess gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung kommt, steht noch nicht fest, wie das Magazin "Focus" berichtete. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft in Österreich stehen noch zwei Gutachten von Sachverständigen aus. Die Staatsanwaltschaft will mit den Sachverständigen nochmals den Unfallhergang rekonstruieren, wie Sprecher Walter Plöbst sagte. Vor allem soll der Frage nachgegangen werden, wo genau sich Althaus' Leibwächter befand und warum er den CDU-Politiker nicht sehen konnte, obwohl die Skipiste von oben gut einsehbar ist.

"Voraussichtlich in etwa vier Wochen werden die Ermittlungen abgeschlossen sein, und dann entscheiden wir", wird Plöbst zitiert. Bei fahrlässiger Tötung droht in Österreich eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu maximal drei Jahren. Der Witwer der 41-Jährigen werde in einem eventuellen Prozess als Nebenkläger auftreten, schreibt das Magazin. Althaus selbst kann sich nach Auskunft des Staatsanwalts "an nichts erinnern".

Der "Spiegel" schreibt unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft weiter, nach österreichischem Recht müsse ein tödlicher Unfall vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf der Skipiste verunglückt. Eine Skifahrerin, mit der er zusammenstieß, erlag ihren schweren Kopfverletzungen. Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Nach acht tagen im Krankenhaus wurde er entlassen. Nach Auskunft der Ärzte befindet er sich auf dem Weg der Besserung.